04 Besteuerungsarten in Zypern

Zypern Besteuerungsarten & Zypern Einkommenssteuer
Die Körperschaftsteuer in Zypern
Mittels Körperschaftsteuer werden die weltweit erwirtschafteten Gewinne einer Kapitalgesellschaft in Zypern besteuert. Der Körperschaftssteuersatz in Zypern beträgt 15%.
Unternehmer mit steuerlichem Wohnsitz und Non Dom Status in Zypern können darüber hinaus die Gewinne ihrer Kapitalgesellschaft, abzüglich der in Zypern anfallenden Körperschaftsteuer von 15%, praktisch steuerfrei in Form der Dividende vereinnahmen.
Wohnsitz Zypern mit Non Dom Status
Der Non Dom Status in Zypern bietet diverse, insbesondere auch steuerliche Vorteile. Weitere aktuelle Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Webseite unter Zypern Steuern & Non Dom Status.
Persönliche Einkommensteuer in Zypern
Das Einkommenssteuergesetz in Zypern sieht eine Einkommenssteuer von 0% auf Jahreseinkommen von unter EUR 22.000 und einen Einkommenssteuersatz von 35% für jährliche Einkommen von über EUR 72.000 vor.
Die Gestaltung der Einkommensteuer in Zypern folgt dem Modell der Progression. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, je höher das individuelle Privateinkommen ist, desto höher fällt der Einkommensteuersatz aus.
| Jahreseinkommen | Steuersatz |
| EUR 0 – EUR 22.000 | 0% |
| EUR 22.001 – EUR 32.000 | 20% |
| EUR 32.001 – EUR 42.000 | 25% |
| EUR 42.001 – EUR 72.000 | 30% |
| ab EUR 72.001 | 35% |
Beispiel
Betrug das Jahreseinkommen eines Arbeitnehmers in Zypern im Jahre 2026 beispielsweise EUR 40.000,00, so wird zur Ermittlung der Einkommensteuer folgende einfache Berechnung angestellt:
| Einkommen in Euro | Steuersatz | Steuerbelastung in Euro |
| 0 – 22.000 | 0% | 0 |
| 22.001 – 32.000 | 20% | 2.000 |
| 32.001 – 40.000 | 25% | 2.000 |
| Einkommensteuern (Summe) | 4.000 |
Die Mehrwertsteuer in Zypern
Die gesetzliche Mehrwertsteuer in Zypern beträgt derzeit 19% (Stand 01.2026). Die ermäßigten Mehrwertsteuersätze betragen 9% bzw. 5%. In der Regel gänzlich von der Mehrwertsteuer befreit sind Waren und Dienstleistungen aus den Bereichen Gesundheit und Wohlfahrt, Bildung, Postdienste, Lotterie und von gemeinnützigen Organisationen erbrachte kulturelle Leistungen.
Ausländische Renteneinkünfte
Gemäß aktueller Steuergesetzgebung der Republik Zypern sind ausländische Renteneinkünfte bis zu einem Betrag in Höhe EUR 3.420,00 pro Jahr von einer Besteuerung ausgenommen. Darüber hinaus wird ein Steuersatz von 5% angewendet, es sei denn, ein bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen sieht eine abweichende Regelung vor.
Alternativ kann das ausländische Renteneinkommen auch dem Gesamtjahres- einkommen des in Zypern steuerpflichtigen Residenten hinzugerechnet werden. In diesem Fall richtet sich die Höhe der Besteuerung nach der vorstehenden Einkommenssteuertabelle der Republik Zypern.
Sollten Sie noch Fragen zum Thema Steuern in Zypern haben, so stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Wir sind gern für Sie da!
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