_Auswandern mit Tieren

Auswandern mit Tieren

Auswandern mit Tieren

Die Einreiseorte für die Nicht-kommerzielle Einfuhr von Haustieren in die Republik Zypern sind folgende:

  • Die internationalen Flughäfen Larnaka und Pafos.
  • Die Häfen Lemesos, Larnaka und Pafos.

Die Einfuhr von Tieren von jedem anderem außer den genannten Orten ist verboten.

Einreiseorte für Arten, die unter das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei-lebender Tiere und Pflanzen” – kurz “Washingtoner Artenschutzübereinkommen” (WA; englisch: CITES) fallen, sind ausschließlich die Flughäfen Larnaka und Pafos und die Häfen Larnaka und Lemesos.

Umzug mit Haustieren

Die Gesundheitsgesetze für Tiere, die Gesetzesregelung (EC) Nr.998/2003 als auch jedes darauf Bezug nehmende Gemeinschafts- oder nationales Recht, legen die Rechtsgrundlage für den Nicht-kommerziellen Transport für Haustiere fest.

Hunde, Katzen und Frettchen:

1. Allgemeine Bedingungen:

Die Implantation des Mikrochips

  • Identifikation
    Jedes Tier muss individuell identifizierbar sein. Ein Tier ist dann identifizierbar, wenn es entweder;
  • ein gut lesbares Tattoo;
  • oder ein elektronisches Identifikationssystem (Mikrochip) trägt.

Der Mikrochip muss den ISO Standard 11784 oder Annex A ISO Standard 11785 entsprechen. Ist dies nicht der Fall, so muss der Eigentümer/Verantwortliche des Tieres dafür Sorge tragen, dass die Daten des Mikrochips zum Zeitpunkt der Untersuchung ausgelesen werden können. Das Tattoo ist nur noch bis zum 3. Juli 2011 als Identifikationsmerkmal gültig. Danach ist nur noch der Mikrochip als Identifikationsmerkmal zulässig.

Die Implantation des Mikrochips sollte nachweislich vor der Tollwutimpfung vorgenommen worden sein.

2. Tollwutimpfung

TollwutimpfungUm geimpft zu werden, müssen Tiere mindestens drei Monate alt sein. Die Ausstellung des Protokolls der Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgen. Folgeimpfungen (schnell Impfungen) sind gültig vom Tag der Ausführung, vorausgesetzt, diese wurde innerhalb der vom Hersteller des Impfstoffs vorgegebenen Zeitspanne ausgeführt. Die Folgeimpfung gilt als Erstimpfung, falls die Erstimpfung nicht attestiert wurde.

3. Alter

In Anlehnung an den o.g. Vorschriften muss jedes Haustier, welches in die Republik Zypern eingeführt wird, mindestens 111 Tage alt sein. Die Einfuhr von jüngeren Tieren ist verboten.

4. Rassen

Einfuhr von folgenden Hunderassen ist untersagtDie Einfuhr von folgenden Hunderassen ist untersagt:

  • American Pitbull Terrier oder Pit Bull Terrier;
  • Japanese Tosa oder Tosa Inu;
  • Dogo Argentino oder Argentinian Mastiff;
  • Fila Brasileiro oder Brasilian Mastiff.

5. Begleitdokumente

Für Tiere müssen folgende Dokumente vorgewiesen werden.

  • Impfpass, welcher eine gültige Tollwutimpfung bestätigt.
  • Dokumente, welche bestätigen, dass das Tier von einem anderen EU Mitgliedsstaat nach Zypern eingeführt wird.

6. Durchführung von Überprüfungen

Bei der Ankunft wird jedes Tier und seine Unterlagen von einem Tiermedizinischen Beamten oder vom diensthabenden Zollbeamten überprüft.

7. Die Folgen (wenn ein Haustier die Einreisebestimmungen nicht erfüllt)

Auswandern mit Tieren

Abhängig davon welche Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird ein Haustier:

  • Wieder an seinen Ursprungsort zurückgeführt (Rückführung);
  • In Quarantäne gebracht, bis es die Gesundheitsvoraussetzungen erfüllt (Die Quarantäne darf nicht länger als sechs Monate andauern);
  • Eingeschläfert, ohne Entschädigung für den Eigentümer, falls ein Rückführung oder eine Isolierung nicht möglich sind.

Außerdem ist der Tierhalter oder die verantwortliche Person verpflichtet, die Inspektion und die Gebühren für die Quarantäne zuzüglich der Mehrwertsteuer zu zahlen.

Andere Spezies

Für die Einfuhr anderer Tiere als Hunde, Katzen und Frettchen muss vor der Einreise eine Genehmigung beim Tiermedizinischen Service eingeholt werden.

Weitere Informationen

Zentraler Veterinärdienst ZypernAmt für Gesundheit und Verbraucherschutz

http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/index_en.htm

Zentraler Veterinärdienst Zypern

http://www.moa.gov.cy.vs

Kontakt

Zentraler Veterinärdienst Zypern Zentraler Veterinärdienst Zypern

Tel.:+357 22805152/3 – 22805253

Fax:+357 22805176

Email: Animal.Health@vs.moa.gov.cy

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