09.1 Offshore Legal 2021

Offshore Firma legal gründen

Die Situation im internationalen Offshore

Ist Offshore wirklich am Ende oder gibt es viel Staub um Nichts?

(Autor: Privacy Management GroupFZ-LLC) Nicht völlig neu, aber durchaus relevant – Betriebsausgaben eines Unternehmens werden in der Regel nicht vom zuständigen Finanzamt anerkannt, sofernder Verdacht besteht, es könnte sich beim Zahlungsempfänger um eine Auslandsgesellschaft ohne tatsächliche Substanz handeln. Häufig wird in diesem Zusammenhang dann von einer „Briefkastenfirmen“ gesprochen und die Anerkennung der Betriebsausgabe verweigert.Dies ist übrigens auch einer der Gründe, warum sich auch in der Vergangenheit bereits Offshore Firmen beispielsweise durchaus zur Vermögenssicherung eigneten (und auch zukünftig wohl noch eignen werden), sich hingegen die Rechnungsstellung an ein Unternehmen im Ausland als eher schwierig erwies. Ausnahmen bestätigten und bestätigen natürlich auch weiterhin diese Regel!

Wie dem auch sei.

Offshore Gesellschaften sind und bleiben auch in Zukunft legal, müssen sich aber den neuen Gegebenheiten anpassen bzw. strukturell wandeln.

In kurzen Worten ausgedrückt, Non-Resident-Companies (Offshore Gesellschaften) agierten bisher meist ohne echte Substanz, ohne Betriebsstätte und häufig sogar ohne Geschäftsführung, sprich ohne echtes “Management und Kontrolle” im Sitzstaat der Gesellschaft. Dies wird sich auf Grund der diversen nationalen Substanzanforderungen (CFC-Rules) nun sicherlich ändern (Stichwort: Einsatz von Management-Paketen). Doch meist lohnt sich dieser Mehrwand durchaus, denn die wesentlichen Vorteile, die wir aus den „Guten alten Offshore-Zeiten“ kennen, bleiben an so manchem Standort nahezu vollständig erhalten.

Und, natürlich gilt auch hier keine Regel ohne Ausnahmen – denn die neuen Vorgaben unterscheiden sich von Staat zu Staat auch weiterhin ganz erheblich, außerdem gibt es sowohl unter den Non-European-Standorten, als auch innerhalb der Europäischen Union durchaus Staaten, die internationale Vorgaben flexibler und unternehmerfreundlicher in nationales Recht umgesetzt haben.

Welche Staaten das sind? Wir verraten es Ihnen etwas später.

Substanzanforderungen, CFC-Rules – was steckt wirklich dahinter?

Ziel der CFC-Rules ist es, etwas vereinfacht ausgedrückt, die Verschiebung und das Parken von Gewinnen in „Steueroasen zu verhindern, indem bestimmte Gewinnarten und/oder auch die Gewinne bestimmter Gesellschaftstypen, Gesellschaftern eines Unternehmens direkt zugerechnet werden. Erfasste Einkünfte einer Auslandsgesellschaft sollen auf diesem Wege möglichst so behandelt werden, als seien sie dem/den Gesellschafter/n auf direktem Wege zugeflossen und somit auch am steuerlichen Sitz des/der Gesellschafter/s zu versteuern.

Anmerkung: In Deutschland wird diese Verfahrensweise übrigens bereits seit Jahren schon angewandt und unter dem Begriff „Hinzurechnungsbesteuerung“ geführt.

Ein Beispiel zum vereinfachten Verständnis

Eine Gesellschaft mit Sitz in den Niederlanden ist Gesellschafter einer Offshore Gesellschaft in einem sogenannten Steuerparadies. In diesem Fall sollen die CFC-Rules dazu führen, dass Gewinne der Offshore Gesellschaft der niederländischen Gesellschaft zugeordnet werden können und somit eine Steuerpflicht der erwirtschafteten Gewinne in den Niederlanden entsteht.

Wichtig zu wissen!

Um ans Ziel zu gelangen, hat die OECD einige Empfehlungen veröffentlicht. Diese stellen jedoch kein Gesetzt dar, müssen auf nationaler Ebene entschieden werden und so kommt es dazu, dass beispielsweise der EU-Mitgliedsstaat Zypern oder auch Panama offensichtlich liberalere und unternehmerfreundlichere Gesetze dies-bezüglich erlassen haben, als manch andere Staaten.

Die Empfehlungen der OECD

Die Empfehlungen sehen, vereinfacht ausgedrückt, die grundsätzliche Einführung konkreter Anforderungen an die Substanzwerte, „Substance-Requirements“, bestimmter Gesellschaften vor. Allgemein bedeutet dies insbesondere für Gesellschaften in Niedrigsteuerländern und Steueroasen zukünftig:

  • den Einsatz eines lokalen Geschäftsführers (lokales Management & Kontrolle),
  • der Unterhalt einer lokalen Betriebsstätte,
  • die Erreichbarkeit des Unternehmens per Telefon und via Internet,
  • ggf. die Zahlung von Körperschaftssteuern,
  • eine umfassende Buchhaltungs- und Bilanzierungspflicht.

Übrigens, ein Staat kann Substanzanforderungen sowohl an die im Lande ansässigen Unternehmen, als auch an Auslandsgesellschaften mit entsprechenden Bezug zu inländischen Gesellschaften, stellen.

Jedes Land regelt jedoch die Umsetzung der OECD-Empfehlungen in nationales Recht eigenständig, wodurch es bereits schon jetzt zu enorm unterschiedlichen Handhabungen kommt.

Besteuerung, Substanzanforderung, Rechte und Pflichten

Um im internationalen Geschäftsverkehr ungehindert agieren zu können, werden zukünftig durchaus auch Offshore-Jurisdiktionen allgemeine Anforderungen an die Substanz der Unternehmen einführen, wobei die Besteuerung von Gewinnen aus Auslandsgeschäften im Idealfall unberührt bleibt (Territorialbesteuerung).

Beispiele stellen derzeit insbesondere Panama und das Emirat Ras Al Khaimah (VAE) dar.

Warum ist diese Entwicklung durchaus positiv zu bewerten?

Es wird Auslandsunternehmen zukünftig recht unkompliziert möglich sein, entweder bestehende Substanz nachzuweisen oder auch innerhalb kürzester Zeit zu schaffen – Stichwort: Management-Pakete.

Ist dieser Schritt getan und wurden die Substanzanforderungen auf diese Weiseerfüllt, resultieren aus den CFC-Rules eigentlich nur noch Vorteile:

  • Anerkennung der Gesellschaft im Ausland;
  • klare, auch grenzüberscheitende, steuerliche Regelungen;
  • deutlichere Unterscheidungsmerkmale bei der Standortwahl;
  • neue Möglichkeiten im Rahmen einer Wohnsitzverlagerung;
  • rechtssichere Regelungen hinsichtlich „lokaler Director“ oder auch „Nominee-Dirctor“;
  • mehr Transparenz bedeutet auch weniger Aufwand bei der Kontoeröffnung.

Die Empfehlung, eine Auslandsgesellschaft mit einem Director im Sitzstaat der Gesellschaft auszustatten, erscheint bereits aus steuerlichen Gründen unbedingt sinnvoll – denn es gilt auch weiterhin die alte Regel: Der Ort der Entscheidungsgewalt über die Gesellschaft, also Management und Kontrolle, bestimmenletztendlich deren steuerliche Ansässigkeit.

Fazit: Es gibt eine Vielzahl guter Gründe, sich auch zukünftig unternehmerfreundlichen Standorten und deren liberale Regelungen zu bedienen. Und insbesondere in Verbindung mit einer Wohnsitzverlagerung ins Ausland, sind die Chancen und Möglichkeiten nahezu unbegrenzt!

Weitere Informationen erhalten Sie durch unseren Kooperationspartner, Privacy Management GroupFZ-LLC, unter dem Link

https://firma-offshore.com

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