Zypern Kapitalerträge

Zypern Kapitalerträge

Steuerliche Vorteile für Trader in Zypern

In den vergangenen Jahren hat sich Zypern als attraktiver Standort für zahlreiche internationale Unternehmen etabliert. Ein bedeutender Faktor für diesen Aufschwung ist der im Jahr 2015 eingeführte Non Dom Status, welcher ausländischen Unternehmern erhebliche steuerliche Vorteile bietet.

Abgesehen von der hohen Lebensqualität, der modernen Infrastruktur und dem mediterranen Klima sind es vorwiegend die steuerlichen Anreize, die Zypern (EU) so attraktiv machen.

Die Zypern Gesellschaft unterliegt einer Körperschaftsteuer von 15%. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, die gemäß Artikel 8 (22) des Einkommensteuergesetzes N118 (I) / 2002 steuerfrei sind, einschließlich Gewinne aus:

Sollten sich eine oder auch mehrere Trading-Aktivitäten Ihrer Zypern Gesellschaft nicht unter den Ausnahmen gemäß Art. 8 (22) des Zypern Einkommensteuergesetzes befinden, so wird der erwirtschaftete Ertrag, abzüglich gegebenenfalls erzielter Verluste und der Betriebskosten Ihrer Gesellschaft, in Zypern über die Körperschaftsteuer in Höhe von 15% besteuert. Gewinne aus Kryptowerten werden seit 2026 auch bei der Gesellschaft pauschal mit 8 % besteuert.

Unabhängig davon, ob die erwirtschafteten Gewinne Ihrer Zypern Gesellschaft gemäß Art. 8 (22) der Körperschaftsteuer in Zypern unterliegen, gelten folgende Regelungen für die Besteuerung der Dividenden (Auszahlungen des Unternehmens an seine Anteilseigner):

Die ausgeschütteten Gewinne an Gesellschafter mit Non Dom Status in Zypern sind steuerfrei*. Das bedeutet, dass diese Personen die Gewinne ohne zusätzliche Besteuerung erhalten. Ohne Non Dom Status fällt auf Dividenden aus Gewinnen ab 2026 die Sonderabgabe von 5 Prozent an, auf Ausschüttungen älterer Gewinne innerhalb von sechs Jahren ab Inkrafttreten der Reform noch 17 Prozent, auf Zinsen 17 Prozent. Mit Non Dom Status entfällt alles.

Besteuerung in Zypern:

Die Gewinne (Dividenden) werden bei der Ausschüttung von Zypern aus steuerfrei an die ausländischen Gesellschafter transferiert.

Deutschland: Die empfangenen Dividenden unterliegen der Abgeltungssteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Österreich: Dividenden unterliegen der Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5%.

Schweiz: Dividenden sind grundsätzlich mit 35% Verrechnungssteuer belastet, die unter bestimmten Bedingungen ganz oder teilweise zurückgefordert werden kann. Zudem hängt die Besteuerung vom jeweiligen Kanton ab und beträgt oft zwischen 20 und 40%.

Wenn die Gewinne der Zypern Gesellschaft im Land verbleiben und nicht an den Gesellschafter im Ausland ausgeschüttet werden, fallen im Wohnsitzland des Gesellschafters keine zusätzlichen Steuern an.

Das Auswandern nach Zypern bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere im steuerlichen Bereich. Der Non Dom Status ist einer der bedeutendsten Vorteile für Auswanderer, die sich in Zypern niederlassen möchten. Hier einige der wichtigsten Aspekte:

Der Zypern Non Dom Status endet, sobald Sie in 17 der letzten 20 Jahre in Zypern steuerlich ansässig waren. Seit der Steuerreform 2026 besteht die Möglichkeit, den Zypern Non Dom Status um zweimal 5 Jahre gegen Gebühr zu verlängern. Dies bietet Ihnen langfristige Planungssicherheit.

Anders als in vielen anderen Ländern mit ähnlichem Status genügt in Zypern unter bestimmten Voraussetzungen ein Aufenthalt von 60 Tagen pro Jahr.

In Zypern gibt es keine Remittance Base Besteuerung, was bedeutet, dass Einkommen, das ins Land transferiert wird, nicht zusätzlich besteuert wird.

Dividenden aus in- und ausländischen Quellen sind in Zypern steuerfrei*.

In Bezug auf den Handel von Aktien und Wertpapieren bietet Artikel 8 (22) des Einkommensteuergesetzes N118 (I) / 2002 die Steuerfreiheit für Gewinne aus:


Sollten Gewinne aus nicht genannten Positionen erzielt werden, unterliegen diese der regulären Einkommensteuerpflicht in Zypern. Gewinne aus Kryptowerten werden seit 2026 pauschal mit 8 % besteuert. Für Personen, die nach Zypern ziehen und dort eine Anstellung aufnehmen, sieht das Einkommensteuergesetz eine Freistellung von 50 Prozent der Vergütung aus einer Anstellung in Zypern vor. Sie ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft, unter anderem an eine Vergütung über 55.000 Euro und daran, dass die Person mindestens fünfzehn aufeinanderfolgende Jahre unmittelbar davor in Zypern weder steuerlich ansässig war noch dort eine nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt hat. Auf Tradinggewinne einer Privatperson lässt sie sich nicht anwenden.

Für Privatpersonen mit Non Dom Status in Zypern ist es möglich, Dividenden aus dem In- und Ausland steuerfrei zu vereinnahmen. Diese Option bietet große Flexibilität bei der Verwaltung von Vermögenswerten.

Ein Trader, welcher seinen steuerlichen Wohnsitz in Zypern unterhält und den Non Dom Status besitzt, kann eine Gesellschaft zur Verwaltung seines eigenen Vermögens gründen. Diese Gesellschaft kann ihren Sitz auch außerhalb Zyperns haben, was zusätzliche Steuervorteile** plus eine hohe Diskretion bietet:

Gewinne der ausländischen Gesellschaft unterliegen in Zypern keiner Steuer, solange die Gesellschaft tatsächlich vom Ausland aus geleitet wird. Wie der Sitzstaat sie besteuert, hängt vom dortigen Recht ab.

Die in der Gesellschaft angesammelten Gewinne können als Dividenden nach Zypern ausgeschüttet werden; in Zypern fällt darauf beim Non Dom keine Steuer an.

Die ausgeschütteten Gewinne an Gesellschafter mit Non Dom Status sind in Zypern steuerfrei. Das bedeutet, dass diese Personen die Gewinne ohne zusätzliche Besteuerung erhalten.

Durch diese Struktur können Sie von den steuerlichen Vorteilen des Non Dom Status profitieren, ohne sich auf bestimmte Positionen beschränken zu müssen. Diese Gestaltungsform bietet eine optimale Lösung im Hinblick auf Diskretion, die Verwaltung und die Maximierung von Vermögenswerten unter Nutzung der zyprischen Steuervorteile.

Unser Fazit

* Die Abgabe an das GESY, dem Gesundheitssystem der Republik Zypern, beträgt 2,65% – maximiert auf ein Gesamtjahreseinkommen von 180.000 Euro. ** Voraussetzung ist, dass die Gesellschaft tatsächlich vom Ausland aus geleitet wird. Wird sie aus Zypern geleitet, gilt sie als in Zypern ansässig und zahlt dort auf Gewinne außerhalb der Wertpapiergeschäfte 15 % Körperschaftsteuer, auf Gewinne aus Kryptowerten 8 %.


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