Die 60-Tage-Regelung in Zypern

Die 60-Tage-Regelung in Zypern

Die 60-Tage-Regelung in Zypern

60 Tage. So kurz darf der Mindestaufenthalt sein, damit Zypern Sie steuerlich als ansässig behandelt. Das ist kein Schlupfloch und keine Grauzone, es steht seit 2017 im Gesetz.

Der Haken liegt woanders. Die 60 Tage sind nur eine von vier Bedingungen, und die anderen drei werden regelmäßig übersehen.

Zwei Wege, und Sie brauchen nur einen

Zypern lässt Ihnen die Wahl zwischen zwei Regelungen. Erfüllen müssen Sie nur eine davon.

Der erste Weg ist schnell erklärt. Mehr als 183 Tage im Steuerjahr in Zypern, und Sie sind ansässig. Weitere Bedingungen gibt es nicht. Achten Sie auf das Wort mehr: Bei genau 183 Tagen sind Sie es noch nicht, erst der 184. Tag zählt. Das Steuerjahr entspricht in Zypern dem Kalenderjahr.

Der zweite Weg verlangt nur 60 Tage. Dafür müssen vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein. Gedacht ist er für Unternehmer und Selbständige, die viel unterwegs sind und sich nirgends dauerhaft aufhalten.

Die vier Bedingungen

Die vier Bedingungen der 60-Tage-Regelung

Zypern, Rechtsstand August 2026

160 Tage in Zypern

Mindestens 60 Tage im Steuerjahr. Sie müssen nicht am Stück sein.

2Höchstens 183 Tage

In einem einzelnen anderen Staat. Gezählt wird pro Land, nicht zusammen.

3Wohnung in Zypern

Im Eigentum oder gemietet, und über das Jahr unterhalten.

4Anknüpfung an Zypern

Geschäftstätigkeit, Anstellung oder ein Amt bei einer in Zypern ansässigen Person.

Alle vier Bedingungen müssen im selben Steuerjahr erfüllt sein. Fehlt eine, greift die Regelung nicht.

Erstens, mindestens 60 Tage in Zypern. Am Stück müssen sie nicht sein. Vier Aufenthalte von je zwei Wochen zählen genauso wie zwei Monate im Sommer.

Zweitens, höchstens 183 Tage in einem einzelnen anderen Staat. Gezählt wird pro Land. 120 Tage Deutschland und 120 Tage Spanien sind unproblematisch, obwohl es zusammen 240 Tage sind. 184 Tage in Deutschland dagegen reißen die Bedingung, auch wenn Ihre 60 Tage in Zypern längst voll waren.

Drittens, eine ständige Wohnung in Zypern. Sie muss Ihnen gehören oder von Ihnen gemietet sein, und Sie müssen sie über das Jahr unterhalten. Wie Sie zu ihr gekommen sind, spielt keine Rolle. Gekauft oder geerbt macht keinen Unterschied.

Viertens, eine Anknüpfung an Zypern. Das Gesetz nennt drei Möglichkeiten, und eine davon genügt. Sie üben in Zypern eine Geschäftstätigkeit aus. Oder Sie sind in Zypern beschäftigt. Oder Sie halten ein Amt bei jemandem, der in Zypern steuerlich ansässig ist. Dieser Jemand kann eine Gesellschaft sein, muss es aber nicht, auch eine natürliche Person kommt in Betracht. Und es genügt, wenn das zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr zutrifft.

Im letzten Punkt steckt eine Falle. Die Tätigkeit darf im laufenden Jahr nicht enden. Wer im Oktober sein Direktorenamt niederlegt, erfüllt die vierte Bedingung für das gesamte Jahr nicht mehr. Übrig bleibt dann nur der Weg über die 183 Tage, und der setzt voraus, dass Sie ohnehin mehr als das halbe Jahr auf der Insel waren.

Wie die Tage gezählt werden

Die Zählregeln stehen im Gesetz und sind kürzer, als die meisten erwarten.

SachverhaltZählung
Tag der Ankunft in Zypernzählt als Tag in Zypern
Tag der Abreise aus Zypernzählt als Tag außerhalb Zyperns
Ankunft und Abreise am selben Tagzählt als ein Tag in Zypern
Abreise und Rückkehr am selben Tagzählt als ein Tag außerhalb Zyperns

Ein Beispiel. Sie landen am Montag und fliegen am Freitag zurück. Das sind vier Tage in Zypern, nicht fünf. Über ein Jahr summiert sich diese Differenz. Wer mit 62 Tagen plant, plant zu knapp.

Diese Regeln gelten für die Tage in Zypern. Wie Deutschland oder Österreich ihre Tage zählen, steht nicht im zyprischen Gesetz, wir beantworten Ihnen diese Frage jedoch gern individuell.

Was sich zum 1. Januar 2026 geändert hat

Bis Ende 2025 gab es eine fünfte Bedingung. Sie durften in keinem anderen Staat als steuerlich ansässig gelten. Diese Bedingung ist gestrichen.

Für viele öffnet das die Tür. Wer nach deutschem oder österreichischem Recht dort weiterhin als ansässig behandelt wurde, war bis dahin von der 60-Tage-Regelung ausgeschlossen.

Es gibt eine Kehrseite, und die sollten Sie kennen. Zwei Länder können Sie jetzt gleichzeitig als steuerlich ansässig behandeln. Welches von beiden Sie besteuern darf, entscheidet dann das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern.

Das Abkommen zwischen Deutschland und Zypern geht dabei der Reihe nach vor. Zuerst zählt, wo Sie eine ständige Wohnstätte haben. Haben Sie in beiden Ländern eine, kommt es darauf an, wo der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen liegt. Lässt sich das nicht bestimmen, oder haben Sie in keinem der beiden Länder eine Wohnstätte, entscheidet der gewöhnliche Aufenthalt. Danach die Staatsangehörigkeit. Und wenn auch das nicht weiterhilft, setzen sich die Behörden beider Länder zusammen und klären es untereinander.

Die zyprische Ansässigkeit allein entscheidet also noch nichts darüber, wie Ihr Heimatland Sie behandelt. Diese Frage gehört vor den Umzug, nicht danach.

Ansässigkeit ist nicht dasselbe wie Non Dom

Die beiden Begriffe werden häufig verwechselt. Es sind zwei Prüfungen, und die zweite baut auf der ersten auf.

Die steuerliche Ansässigkeit entsteht über die 183 Tage oder über die 60 Tage. Sie entscheidet, ob Zypern Sie überhaupt als Steuerpflichtigen behandelt.

Der Non Dom Status ist die zweite Stufe. Er entscheidet darüber, ob Sie die zyprische Sonderabgabe auf Dividenden und Zinsen zahlen, die Special Defence Contribution. Wer in Zypern ansässig ist und dort kein Domizil hat, zahlt sie nicht.

Die 60-Tage-Regelung führt also nicht automatisch zum Non Dom Status. Sie öffnet nur den Weg dorthin. Ausführlich behandeln wir das unter Was ist Non Dom?

Was auch mit Non Dom Status anfällt

Steuerfrei ist nicht beitragsfrei.

Auf Dividenden und Zinsen zahlen Sie in Zypern als natürliche Person keine Einkommensteuer. Das gilt unabhängig vom Non Dom Status, so steht es im Einkommensteuergesetz. Der Non Dom Status erspart Ihnen zusätzlich die Sonderabgabe.

Was bleibt, ist der Beitrag zum staatlichen Gesundheitssystem GESY. Er beträgt 2,65 Prozent. Beitragspflichtig ist höchstens ein Betrag von 180.000 Euro im Jahr, gerechnet über alle Einkünfte einer Person zusammen. Angerechnet werden zuerst Arbeitslohn, dann Renten, zuletzt Dividenden, Zinsen und Mieten. Mehr als 4.770 Euro im Jahr kommen also nicht zusammen.

Bei 100.000 Euro Dividende und keinen weiteren Einkünften sind es 2.650 Euro.

Wie lange der Non Dom Status trägt

Auf Dauer ist er nicht angelegt.

Wer in mindestens 17 der letzten 20 Jahre vor einem Steuerjahr in Zypern steuerlich ansässig war, gilt von da an als in Zypern domiziliert und zahlt die Sonderabgabe wie jeder andere auch. Diese Grenze steht seit 2015 im Gesetz.

Seit 2026 kommt etwas hinzu. Wer sie einmal erreicht hat, bleibt so eingestuft, bis zwanzig Jahre ohne steuerliche Ansässigkeit in Zypern zusammengekommen sind. Ein Wegzug auf Zeit setzt die Uhr also nicht zurück.

Für jemanden, der jetzt nach Zypern zieht, liegt dieser Zeitpunkt weit in der Zukunft. Absehbar ist er trotzdem, und wir sehen ihn uns mit Ihnen an, lange bevor er zum Thema wird.

Für wen die Regelung nicht passt

Sie passt nicht zu jedem, und das lässt sich vorhersagen.

Wer in Zypern keine Tätigkeit ausübt und kein Amt hält, erfüllt die vierte Bedingung nicht. Eine Gesellschaft, die nur auf dem Papier besteht, hilft an dieser Stelle nicht weiter.

Wer beruflich oder familiär fest an ein anderes Land gebunden ist und dort mehr als 183 Tage im Jahr verbringt, scheitert an der zweiten Bedingung. Daran ändert auch ein längerer Aufenthalt in Zypern nichts.

Und wer erst im Herbst zu planen beginnt, bekommt das laufende Jahr meist nicht mehr zusammen. Wohnung, Tätigkeit und Aufenthaltstage müssen im selben Steuerjahr vorliegen. Eine unterjährige Teilansässigkeit sieht das zyprische Gesetz nicht vor, das Jahr wird immer als Ganzes betrachtet.

Sprechen Sie mit uns

Ob die 60-Tage-Regelung für Sie der richtige Weg ist, hängt vor allem daran, wo Sie bisher ansässig waren und was Sie in Ihrem Heimatland zurücklassen.

Das Erstgespräch kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Auf Deutsch, mit Steuerberatern und Juristen, die täglich mit diesen Fällen zu tun haben.

Rechtsstand August 2026. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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