
Die Krankenversicherung in Zypern (GESY)
IHRE KRANKENVERSICHERUNG IN ZYPERN (GESY)
Das GESY (englisch General Healthcare System, oft NHS genannt) in Zypern ermöglicht erkrankten Personen, gerade auch sozial benachteiligten, chronisch kranken und alten Menschen, alle medizinischen Grundversorgungsdienste wie Arztbesuche, Medikamente und Laborleistungen gegen geringe Zuzahlungen in Anspruch zu nehmen: 1 Euro je Medikament oder Laboruntersuchung, 6 Euro je Besuch bei einer Pflegekraft, 10 Euro je Radiologie- oder Notaufnahmebesuch, zusammen höchstens 150 Euro im Jahr, für Kinder bis 21 Jahre, Bezieher des garantierten Mindesteinkommens und Rentner mit geringem Einkommen höchstens 75 Euro. Der Hausarztbesuch und die stationäre Behandlung sind zuzahlungsfrei; wer ohne Überweisung zum Facharzt geht, zahlt 25 Euro selbst. GESY angeschlossene Ärzte in Zypern übernehmen die Versorgung flächendeckend. Darüber hinaus kann jede am GESY-System teilnehmende Person eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beantragen, die bei vorübergehenden Aufenthalten im europäischen Ausland die medizinisch notwendige Versorgung abdeckt. In Ergänzung zum GESY empfehlen wir Ihnen sowohl bei Reise ins europäische Ausland, als auch bei Reisen in nicht europäische Länder den Abschluss einer Privaten Krankenversicherung bzw. Reisekrankenversicherung.

Wer kann vom Zypern GESY profitieren?
Staatsbürger der Republik Zypern, Bürger der Europäischen Union, die in Zypern arbeiten oder eine Daueraufenthaltsberechtigung besitzen, sowie Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat versichert bleiben, Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Bürger) mit entsprechendem Aufenthaltsstatus in Zypern, Familienangehörige der vorbezeichneten Gruppen (gemäß gesetzlicher Bestimmungen) und Flüchtlinge/Personen mit einem zusätzlichen Schutzstatus.
In die Finanzierung des solidarischen GESY werden sämtliche Einwohner Zyperns eingebunden. Auch der Staat Zypern selbst, alle Staatsdiener und Beamte, zahlen ebenfalls in dieses gemeinschaftliche System der „gesetzlichen Krankenversicherung" ein. Für alle gelten folgende Regelungen:
Alle nachstehenden prozentualen Angaben und die darauf zu entrichtenden solidarischen Abgaben zum GESY sind auf ein Gesamteinkommen in Höhe 180.000,00 Euro pro Jahr begrenzt.
Beiträge zum GESY
Abgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Ein Arbeitnehmer in Zypern zahlt 2,65% seines Einkommens als Beitrag zur Krankenversicherung (GESY). Sein Arbeitgeber trägt mit 2,9% für seinen Angestellten zum Versicherungsschutz durch den GESY bei. Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Brutto-Monatseinkommen in Höhe 1.000,00 Euro trägt monatlich 26,50 Euro zum GESY in Zypern bei. Sein Arbeitgeber wird in diesem Fall mit 29,00 Euro zum Zypern GESY beitragen. (Der Staat trägt zusätzlich 4,7 % auf Löhne, Einkünfte Selbständiger und Renten bei.)
Dividenden aus in- und ausländischen Beteiligungen
Dividenden unterliegen ebenfalls der solidarischen Abgabe an das GESY
Die Abgabe beträgt 2,65%. Bei Dividenden zyprischer Gesellschaften behält die Gesellschaft die Abgabe ein und führt sie bis zum Ende des folgenden Monats ab. Auf Dividenden ausländischer Gesellschaften ist die Abgabe jeweils zum 30.06. und zum 31.12. eines jeden Jahres abzuführen.
Wir unterstützen Sie selbstverständlich dabei und bitten Sie, uns im Bedarfsfall entsprechend zu kontaktieren.
Mieteinnahmen
Mieteinnahmen unterliegen einer GESY Abgabe von 2,65%. Vermieten Sie in Zypern an eine Gesellschaft, behält die Gesellschaft die Abgabe ein. Vermieten Sie an eine Privatperson, führen Sie die Abgabe selbst halbjährlich ab, bei Mieteinnahmen aus dem Ausland jeweils zum 30.06. und zum 31.12. eines jeden Jahres. Wir unterstützen Sie selbstverständlich dabei und bitten Sie, uns im Bedarfsfall entsprechend zu kontaktieren.
Zinsen
Zinsen werden mit 2,65% der erzielten Erträge zum GESY herangezogen. Bei zyprischen Banken wird die Abgabe an der Quelle einbehalten; auf Zinsen aus dem Ausland ist sie jeweils zum 30.06. sowie zum 31.12. eines jeden Jahres abzuführen. Wir unterstützen Sie selbstverständlich dabei und bitten Sie, uns im Bedarfsfall entsprechend zu kontaktieren.
Selbständige (z.B. Easy-Nom)
Selbständige tragen mit 4,0% des Einkommens zum GESY in Zypern bei.
Beispiel (1) – Zypern GESY Beitrag für Unternehmer
Max Mustermann ist Gesellschafter und angestellter Director seiner Gesellschaft in Zypern. Darüber hinaus besitzt Max Non Dom Status in Zypern.
Max bezieht aus seinem Unternehmen als Angestellter ein monatliches Einkommen in Höhe 1.000,00 Euro und erhält jährlich 100.000,00 Euro Dividenden aus seiner Zypern Gesellschaft.
Solidarische Abgabe an das GESY
Der GESY Beitrag auf das Arbeitseinkommen beträgt 2,65% – entspricht 26,50 Euro pro Monat.
Die Abgaben seiner Limited als Arbeitgeber betragen 2,90% – entspricht 29,00 Euro pro Monat.
Dividendeneinkommen 2025: 100.000,00 Euro zu 2,65% – entspricht 2.650,00 Euro für das Jahr 2025.
Solidarische Gesamtabgabe für Max im Jahr 2025: 2.968,00 Euro. Hinzu kommen 348,00 Euro, die seine Limited als Arbeitgeber trägt.
Beispiel (2) Maximaler GESY Jahresbeitrag für Unternehmer
Max Mustermann ist Gesellschafter und angestellter Director seiner Gesellschaft in Zypern. Darüber hinaus besitzt Max Non Dom Status in Zypern.
Max bezieht aus seinem Unternehmen als Angestellter ein monatliches Einkommen in Höhe 1.000,00 Euro und erhält 500.000,00 Euro Dividenden im Jahr 2025.
Solidarische Abgabe an das GESY
Der GESY Beitrag auf das Arbeitseinkommen beträgt 2,65% – entspricht 26,50 Euro pro Monat
Die Abgaben seiner Limited als Arbeitgeber betragen 2,90% – entspricht 29,00 Euro pro Monat
Dividendeneinkommen 2025 – 500.000,00 Euro zu 2,65% – würde 13.250,00 Euro für das Jahr 2025 entsprechen
BEGRENZUNG GREIFT BEI 180.000 EUR
Solidarische Gesamtabgabe für Max: 4.770,00 Euro (Höchstbetrag). Hinzu kommen 348,00 Euro, die seine Limited als Arbeitgeber trägt.
Ihre Registrierung im Zypern GESY
Als anspruchsberechtigte Person haben Sie die Möglichkeit, sich entweder online im GESY-System selbst zu registrieren https://www.gesy.org.cy – oder auch Ihre Registrierung durch einen Arzt mit GESY-Zulassung vornehmen zu lassen.
- Schritt (1) – Konto erstellen
Nach Aufruf des vorstehenden Links, wählen Sie bitte zunächst in der rechten oberen Ecke der Seite „EN" für Englisch. Nachfolgende Informationen werden nun von Ihnen erfragt: Vorname, Nachname, gewünschter Benutzername, Ihre E-Mail-Adresse, eine Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse und Ihre zyprische Mobiltelefonnummer. Ihre zyprische Mobilfunknummer wird benötigt, um Ihnen per OTP (Einmalpasswort) eine sichere Einwahl ins System zu ermöglichen. Abschließend müssen Sie noch die AGB akzeptieren. - Schritt (2) – Check
Sämtliche von Ihnen bisher eingegebenen Daten werden Ihnen nun noch einmal zur Kontrolle auf Ihrem Bildschirm angezeigt. Wurden all Ihre Angaben korrekt erfasst, klicken Sie bitte den Button „Send". - Schritt (3) – Bestätigung Ihres persönlichen Benutzerkontos (GESY-Account)
Nach abgeschlossener Einrichtung Ihres persönlichen GESY-Accounts erhalten Sie einen Aktivierungscode via E-Mail übermittelt, welchen Sie bitte innerhalb von 15 Minuten aufrufen und folgen. - Schritt (4) – GESY Antragstellung
Sie verfügen jetzt über einen aktiven GESY-Account, in dem Sie nun die eigentliche GESY-Antragstellung für sich und ggf. Ihrer Familienmitglieder vornehmen können. Diese Informationen werden Sie für das Antragsverfahren in der Regel benötigen:- einige persönlichen Daten und ggf. die Ihrer Familienmitglieder,
- die Nummer(n) des/der Yellow-Slip(s),
- eventuell eine entsprechende Pass- Personalausweis- oder auch ID-Nummer(n).
Darüber hinaus werden Sie werden nach „KIN" gefragt. Hierbei handelt es sich um eine im Notfall zu verständigende Person und deren aktuelle Kontaktdaten.
Werden Sie durch das System zur Übersendung von Dokumenten aufgefordert, so können Sie diese entweder per E-Mail oder auch direkt via Upload an GESY übermitteln.
- Schritt (5) – Arzt Ihres Vertrauens
Im letzten Schritt wird Ihnen durch GESY eine Liste von entsprechend zugelassenen Ärzten angezeigt, welche sich in Ihrer unmittelbaren Umgebung befinden. Bitte wählen Sie daraus Ihren zukünftigen „Hausarzt" aus und tragen Sie dessen Namen und Anschrift in das sich abschließend öffnende Fenster ein.
Abschließend müssen Sie noch die AGB akzeptieren.
- Bestätigung
Zur Bestätigung Ihrer Teilnahme am GESY erhalten Sie eine E-Mail, welche Ihnen den Status „Approved" (genehmigt) bescheinigt und Sie bittet, sich zwecks Terminvereinbarung zeitnah an den von Ihnen gewählten Arzt zu wenden.
Sollten Sie noch Fragen zum Thema Steuern in Zypern haben, so stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Wir sind gern für Sie da!
Es gelten unsere AGB (Terms & Conditions) sowie unsere Nutzungsbedingungen. Privacy Management Group Ltd. ist eine private Beratungsgesellschaft mit Sitz in Zypern, zugelassen beim ICPAC unter E411/G/2013 und E411/F/2013 sowie vom TÜV NORD zertifiziert nach ISO 9001:2015. Wir beraten in steuerlichen und rechtlichen Fragen nach zyprischem Recht. Behördliche Eintragungen, Registrierungen und Statusentscheidungen obliegen ausschließlich den zuständigen Stellen der Republik Zypern. Privacy Management Group Ltd. ist keine Behörde und nicht Teil der staatlichen Verwaltung.






