Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist seit über 30 Jahren Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Zypern, unsere Steuerberater sind angestellte Mitarbeiter im Hause der Privacy Management Group. Privacy Management Group erbringt somit sämtliche Leistungen eigenständig und ohne Vermittler. Die Gründungskosten Ihrer Gesellschaft, Zypern Limited oder auch Zypern Holding, betragen im Full-Service-Paket einmalig und insgesamt 2.850,00 Euro und enthalten:
inkl. Bankkonten
inkl. Reg. Office, Reg. Agent und Treuhandschaft
inkl. Rechts- und Steuerberatung
inkl. Service für Ihre Betriebsstätte in Zypern
Die Betriebsstätte Ihres Unternehmens kann mit Ihrer privat genutzten Wohnung kombiniert werden. Die Gründung Ihrer Gesellschaft in Zypern benötigt ca. 10 Werktage.
Für wieviele Personen (Erwachsene & Kinder) benötigen Sie den Non Dom Service bzw. werden angemeldet?
Zugelassen durch ICAP Zypern, begleiten wir Sie aktiv durch den anstehenden Prozess der Wohnsitznahme in Zypern und sorgen dafür, dass Sie zukünftig von den enormen Vorteilen des Non Dom Programms profitieren können. Für unsere Leistungen erlauben wir uns Ihnen eine Gebühr in Höhe 490,00 Euro pro Person zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.
Unsere Leistungen:
Bitte kalkulieren Sie für diese gesamte Prozedere inkl. Registrierung nochmals ca. 5 Arbeitstage.
Alle Leistungen aus einer Hand! In unserem Hause beschäftigen wir ausschließlich langjährig erfahrene Rechtanwälte, Steuerberater und Buchhalter, die Ihnen und Ihrem Unternehmen jederzeit und gern zur Verfügung stehen. Unser Unternehmen besitzt selbstverständlich die in Zypern erforderliche Zulassung gemäß ICPAC. Die Jahresgebühren für unser Full-Service-Paket beinhalten:
Steuerberatung inkl. Buchhaltung, Bilanzierung und Testat
inkl. Verwaltung und sonstige Leistungen
inkl. persönliche Steuererklärung und Non Dom in Zypern
Jahresgebühren und Buchungssätze
Die Jahresgebühr unseres Full-Service-Pakets enthält alle oben aufgeführte Leistungen, inklusive zeitlich unlimitierter und persönlicher Steuerberatung, Umsatzsteuer- und Finanzbuchhaltung, Jahresabschlusses, Bilanzierung und Testats.
Die Höhe der zu entrichtenden Jahresgebühr richtet sich nach der Anzahl tatsächlich angefallener Buchhaltungssätze im Zeitraum von jeweils 12 Monaten:
Volle Transparenz zu jeder Zeit! Die Jahresgebühr für Ihr Full-Service-Paket richtet sich nach der Anzahl tatsächlich angefallener Buchungssätze innerhalb von 12 Monaten. Aus diesem Grunde kann sich die Jahresgebühr für Ihr Full-Service-Paket während der Laufzeit erhöhen oder auch verringern.
Annual Levy für Unternehmen in Zypern
Die jährliche „Annual Levy“, seit dem Jahre 2011 durch die Republik Zypern erhoben, beträgt für jedes Unternehmen in Zypern pauschal 350.00 Euro. Stichtag und Fälligkeit: 30.06 eines jeden Jahres (Annual Levy und die jährliche Professional Tax der zuständigen Gemeinde sind nicht in den Jahresgebühren enthalten).
Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist seit über 30 Jahren Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Zypern, unsere Steuerberater sind angestellte Mitarbeiter im Hause der Privacy Management Group. Privacy Management Group erbringt somit sämtliche Leistungen eigenständig und ohne Vermittler.
Das SIMPLY-NON-DOM Komplettpaket beinhaltet:
Die Jahresgebühren für jeweils 12 Monate beinhalten folgende Leistungen:
Annual-Service (pro 12 Monate)
Berechnung der Jahresgebühren inkl. Buchhaltung, Bilanzierung und Testat
Bitte wählen Sie die Anzahl der zu erwartenden Buchungssätze innerhalb der ersten zwölf Monate:
Die Gebühren des Annual-Service richten sich nach der tatsächlichen Anzahl angefallener Buchungssätze innerhalb eines Kalenderjahres. Aus diesem Grunde können sich die Gebühren des Annual-Service im Laufe eines Kalenderjahres verringern oder auch erhöhen.
Zugelassen durch ICAP Zypern, begleiten wir Sie nun aktiv durch den anstehenden Prozess der Wohnsitznahme in Zypern und sorgen dafür, dass Sie zukünftig von den enormen Vorteilen des Non-Dom Programms profitieren.
Finanziell unabhängige Personen - Komplettpaket beinhaltet:
Hinweis: Grundsätzlich kann die anfallende Mehrwertsteuer mittels Antrag auf „Umsatzsteuerrückerstattung“ durch die Zypern Gesellschaft zurückerlangt werden.
Die jährliche „Annual Levy“, seit dem Jahre 2011 durch die Republik Zypern erhoben, beträgt für jedes Unternehmen in Zypern pauschal 350.00 Euro. Stichtag und Fälligkeit: 30.06 eines jeden Jahres.
(Annual Levy und die jährliche Professional Tax der zuständigen Gemeinde sind nicht in den Jahresgebühren enthalten)
Die Verlagerung Ihres Wohnsitzes nach Zypern (EU) ist vergleichsweise unproblematisch und in wenigen Wochen lückenlos umsetzbar.
Zur Anmeldung in Zypern benötigen Sie:
Letztgenannte Voraussetzung erfüllen Sie, indem Sie vorab ein eigenes Unternehmen in Zypern gründen und sich folgend in Ihrem eigenen Unternehmen selbst beschäftigen.
Weitere Vorteile, welche Sie durch diese Vorgehensweise ausschöpfen:
Anmerkung: Selbst wenn Sie sich, der Sinn sei hier hinterfragt, ein höheres Gehalt als Geschäftsführer zahlen möchten, heben sich die Einkommenssteuersätze auf Zypern wohltuend von den gewohnten heimischen Sätzen ab. Der zyprische Spitzensteuersatz in der Einkommenssteuer beträgt lediglich 35% für Einkommen ab 60.000 Euro und wird durch den Non Dom Status sogar für fünf Jahre auf 17,5% halbiert (für Einkommen ab 100.000 Euro pro Jahr).
Wenn es sich um eine Krankenversicherung eines anderen Landes handelt, muss der entsprechende Versicherungsvertrag vorgelegt werden. Es ist nachzuweisen, dass die bestehende Krankenversicherung stationäre, bzw. ambulate Behandlungskosten abdeckt.
Bitte geben Sie die Namen der Person(en) ein, die angemeldet werden soll(en).
Überweisung PayPal
Die Datenschutzerklärung, sowie die AGB habe ich zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu.
Eine entsprechende Eingangsbestätigung haben wir Ihnen soeben per E-Mail übermittelt. Bitte prüfen Sie nun Ihren Posteingang. Sollte dieser keine Nachricht von Privacy Management Group erhalten, bitten wir Sie höflichst, Ihren Spam-Ordner sorgfältig zu überprüfen.
Ihr Antrag befindet sich bereits in Bearbeitung. Ein Schreiben hinsichtlich der Annahme Ihres Antrages, sowie unsere Kostennote, übersenden wir Ihnen spätestens binnen 48 Stunden.
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen. Sollten Sie Fragen oder besondere Wünsche haben, so erreichen Sie uns selbstverständlich auch gern telefonisch unter:
oder via Email unter backoffice@wohnsitz-ausland.com. Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen, Ihre Privacy Management GroupLtd..
Beratung zur Wohnsitzverlagerung–––––– kostenfrei und persönlich ––––––
Rechts- und Nutzungshinweise
Privacy Management GroupLtd. prüft und aktualisiert regelmäßig die Informationen auf ihren Webseiten. Trotz aller Sorgfalt können sich Sachverhalte inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Webseiten, auf die mittels Hyperlinks verwiesen wird. Privacy Management GroupLtd. ist für den Inhalt der Webseiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich. Darüber hinaus behält sich Privacy Management GroupLtd. das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Inhalte vorzunehmen. Neben einem inhaltlichen und strukturellen Urheberschutz der Privacy Management GroupLtd. Webseiten, ist die Vervielfältigung von Informationen oder Dateien, insbesondere die Verwendung von Texten, Textauszügen und Bildmaterial ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung der Privacy Management GroupLtd. untersagt.
Sämtliche Inhalte auf den Webseiten der Privacy Management GroupLtd. stellen weder eine individuelle Empfehlung dar, noch sind sie als Aufforderung zu einer bestimmten Handlung, zu einer Unterlassung oder einem Kauf zu verstehen. Privacy Management GroupLtd. weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, durch versierte Steuerberater oder auch Rechtsanwälte beraten lassen sollten. Grundsätzlich gilt, dass Ihre im in und Ausland erwirtschafteten Einkünfte einer Steuerpflicht unterliegen können. Für die ordnungsgemäße Erfüllung aller steuerlicher Pflichten, ob im In-oder auch Ausland, sind ausschließlich Sie verantwortlich. Eine Haftung der Privacy Management GroupLtd. ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es gelten darüber hinaus unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (General Terms & Conditions), sowie unsere Datenschutzbestimmungen und Legal Details.
Privacy Management GroupLtd. besitzt die offizielle Zertifizierung des Institute of Certified Public Accountants of Cyprus, Zertifizierungsnummer: E411/2013.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir stehen Ihnen gern zur Seite. Mittels unseres neuen und innovativen Services ab sofort auch per WhatsApp, Live-Chat und Rückrufservice. Senden Sie uns eine WhatsApp Sprachnachricht, schreiben Sie uns einfach im Live-Chat oder lassen Sie sich einfach zurückrufen.
Live-Chat – mit einem Klick verbunden Ihr Anliegen können Sie natürlich auch im Live-Chat mit uns persönlich klären. Wir stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr (MEZ+1) gern zur Verfügung.
Rückrufservice bei Wartezeit – wir melden uns bei Ihnen Rufen Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten an oder treten Wartezeiten auf, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich durch uns zurückrufen zu lassen. Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich bei Ihnen, sobald er verfügbar ist.
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Die neue Körperschaftsteuer in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Das Emirat Dubai und gleichzeitig auch alle anderen Emirate der V.A.E. führen zum 01. Juni 2023 die Körperschaftsteuer ein. Gültigkeit besitzt diese neue steuerliche Regelung für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Juni 2023 beginnen.
Körperschaftsteuer, Freibeträge und diverse Ausnahmen
Steuern waren in Dubai und in den anderen Emiraten der V.A.E. bisher eine Art Fremdwort. Zum 01. Juni 2023 ändert sich dies nun in folgender Weise:
Firmen mit einem steuerpflichtigen Jahresgewinn von bis zu AED 375,000.00 bleiben auch nach dem 01. Juni 2023 steuerfrei. Diese Regelung dient insbesondere der Unterstützung von Kleinunternehmen und Start-ups.
Firmen mit einem steuerpflichtigen Jahresgewinn von mehr als AED 375,000.00 unterliegen zukünftig einer Körperschaftsteuer in Höhe 9%.
Die Körperschaftsteuer wird lediglich auf den bereinigten buchhalterischen Nettogewinn des Unternehmens erhoben.
Die Einführung der Körperschaftsteuer in den Vereinigten Arabischen Emiraten dient der Festigung der Emirate in ihrer Rolle als weltweit führende internationale Drehscheibe für Unternehmen und Investitionen. Zugleich fördert die Einführung der Körperschaftsteuer die Beschleunigung aller erforderlichen Entwicklungsschritte hinsichtlich Transformation und Erreichung wichtiger strategischer Ziele.
Insbesondere aber dient die Einführung der Körperschaftsteuer in den Vereinigten Arabischen Emiraten der Erfüllung internationaler Standards im Hinblick auf Steuertransparenz und zur Vermeidung steuerschädlicher Praktiken.
Dieser letztgenannte Punkt ist für den Standort Dubai und die gesamten Vereinigten Arabischen Emirate von enormer Wichtigkeit. Er trägt ganz wesentlich dazu bei, dass Firmen mit Sitz in den V.A.E. auch in Zukunft uneingeschränkt ihre internationalen Geschäfte betreiben können - ohne Restriktionen oder gar Aberkennung der steuerlichen Substanz durch bzw. im Ausland.
Keiner Körperschaftsteuer in den Emiraten unterliegen weiterhin natürliche Personen und deren Einkommen aus Beschäftigung, Immobilien, Aktiengewinnen und auch anderen persönlichen Einkünfte, welche nicht mit einem Gewerbe innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate verbunden sind, sowie
Im Ausland durch die Gesellschaft entrichtete Steuern können in den Vereinigten Arabischen Emiraten angerechnet werden.
Es gelten großzügige Regelungen für Unternehmen hinsichtlich der Übertragung und der Nutzung von Verlusten.
Die Vereinigten Arabischen Emirate bleiben auch mit Einführung einer geringen Körperschaftsteuer das Paradies für Unternehmer außerhalb der Europäischen Union. Und bedenken Sie bitte, die Erfüllung internationaler Standards im Hinblick auf Steuertransparenz und zur Vermeidung steuerschädlicher Praktiken betrifft nicht nur Dubai und die Vereinigten Arabischen Emirate. Zukünftig wird wohl jeder Staat entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen, um nicht auf sogenannten Schwarzen Listen zu landen.