Republik Zypern (EU)
Österreich Organschaft
Steuerfreiheit in Dubai
Steuerfrei im Ausland
Digitale Nomaden
Steuerrecht
Privacy Management Group
zypern-non-dom
Es gelten unsere AGB (Terms & Conditions) sowie unsere Nutzungsbedingungen.
Es gelten unsere AGB (Terms & Conditions) sowie unsere Nutzungsbedingungen.
1. Inhaltliche Verantwortung und Aktualität
Privacy Management Group Ltd. mit Sitz in der Republik Zypern (nachfolgend „PMG“) prüft und aktualisiert die auf dieser Website veröffentlichten Informationen regelmäßig. Trotz aller gebotenen Sorgfalt können sich Inhalte zwischenzeitlich verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen wird daher ausgeschlossen.
2. Verweise auf externe Webseiten (Links)
Diese Website kann Links zu externen Webseiten Dritter enthalten. Für deren Inhalte übernimmt PMG keinerlei Verantwortung oder Haftung. Zum Zeitpunkt der Linksetzung waren keine rechtswidrigen Inhalte erkennbar. Eine dauerhafte inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist ohne konkreten Anhaltspunkt nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverstößen werden entsprechende Links unverzüglich entfernt.
3. Änderungen und Verfügbarkeit
PMG behält sich das Recht vor, die Inhalte dieser Website jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen. Es besteht kein Anspruch auf permanente technische Verfügbarkeit oder vollständigen Zugang zu allen Inhalten.
4. Urheberrecht und Nutzungsbeschränkungen
Alle Inhalte dieser Website, insbesondere Texte, Textausschnitte, Bilder, Grafiken, Logos, Dokumente sowie deren Struktur, unterliegen dem Urheberrecht und weiteren Schutzrechten. Jede Form der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe oder sonstigen Nutzung – auch auszugsweise – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von PMG. Dies gilt insbesondere für die gewerbliche Nutzung in Online- und Offline-Medien.
5. Keine individuelle Beratung
Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte stellen keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar und sind nicht als Aufforderung zu einer konkreten Handlung, Unterlassung oder Entscheidung zu verstehen.
Insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten empfiehlt PMG ausdrücklich die individuelle Beratung durch qualifizierte Steuerberater oder Rechtsanwälte. Die steuerliche Behandlung von Auslandseinkünften unterliegt regelmäßig besonderen gesetzlichen Regelungen. Die ordnungsgemäße Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen obliegt ausschließlich dem Nutzer. Eine Haftung der PMG ist insoweit ausgeschlossen.
6. Ergänzende Regelwerke
Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gelten die jeweils aktuellen Versionen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Datenschutzerklärung und unseres Impressums / Legal Notice.
Durch Nutzung dieser Website erklärt sich der Nutzer mit diesen Regelungen ausdrücklich einverstanden.
7. Berufsrechtliche Angaben
PMG ist ein offiziell registriertes und lizenziertes Mitglied des Institute of Certified Public Accountants of Cyprus. Zertifizierungsnummer: E411/2013.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für die Nutzung dieser Website gilt ausschließlich das Recht der Republik Zypern. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz der Privacy Management Group Limited. PMG behält sich das Recht vor, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers oder an einem anderen gesetzlich zuständigen Gericht geltend zu machen.
9. Sprache und Auslegung
Diese Nutzungsbedingungen wurden in deutscher Sprache verfasst. Sofern Übersetzungen in anderen Sprachen zur Verfügung gestellt werden, dienen diese ausschließlich der Verständigung. Im Fall von Auslegungsfragen ist allein die deutsche Fassung maßgeblich.
10. Technische Verfügbarkeit und Haftung
PMG übernimmt keine Gewährleistung für die ständige technische Erreichbarkeit der Website. Wartungsarbeiten, Störungen oder externe Einflüsse können zu temporären Einschränkungen führen. Für etwaige Datenverluste, Systemausfälle oder sonstige technische Probleme übernimmt PMG keine Haftung.
11. Nutzung ausschließlich durch Unternehmer (B2B)
Das Angebot auf dieser Website richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des jeweils anwendbaren Rechts. Verbraucher sind nicht berechtigt, die angebotenen Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Mit Nutzung dieser Website und insbesondere durch eine Kontaktaufnahme bestätigt der Nutzer, dass er als Unternehmer im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Eine Nutzung zu privaten Zwecken ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Hinweis für interessierte Leser aus Österreich und der Schweiz
Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Webseite hauptsächlich auf die steuerlichen und sozialen Rahmenbedingungen in Deutschland ausgerichtet ist. Dies betrifft insbesondere die Sozialversicherungskosten, Steuerregelungen und weitere spezifische Angaben.
Wir sind jedoch ebenso in der Lage, Unternehmer und Unternehmen aus Österreich und der Schweiz kompetent zu beraten. Obwohl der Umfang unserer Webseite es nicht zugelassen hat, spezifische Vergleiche und Darstellungen für Österreich und die Schweiz ausführlich zu behandeln, stehen wir Ihnen für individuelle Beratungen und maßgeschneiderte Lösungen jederzeit zur Verfügung.
Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen. Wir sind bestrebt, Ihnen bestmöglich zu helfen und Ihre geschäftlichen Vorhaben erfolgreich zu realisieren.
Hier einige praktische Tipps, um Ihnen den Start in Zypern zu erleichtern:
Gardiano Café, Larnaca
Ein beliebtes Café in Larnaca, das für sein gemütliches Ambiente und seine abwechslungsreiche Speisekarte bekannt ist.
Municipal Park, Larnaca
Ein großer Park in Larnaca, der Theater, Bibliothek, Naturkundemuseum und einen Kinderspielplatz bietet.
Musits Futsal Park Larnaca and Football Academy
Ein moderner Fußball- und Futsal-Park in Larnaca, der Trainings und Spiele für alle Altersgruppen anbietet.
Skate Park and Roller Skate, Larnaca
Ein beliebter Skatepark in Larnaca, der Möglichkeiten zum Skaten und Rollerfahren bietet.
Rope Sparti Adventure Park, Platres
Ein Abenteuerpark in Platres, der Seilrutschen und Kletteraktivitäten inmitten der Natur anbietet.
CyHerbia Botanical Park & Labyrinth
Ein botanischer Garten und Labyrinth in der Nähe von Larnaca, ideal für entspannende Spaziergänge und das Erforschen der Natur.
Fun Factory
Ein unterhaltsamer Ort in Larnaca, der eine Vielzahl von Spielen und Aktivitäten für Kinder und Familien bietet.
Bubblepark Playground
Ein beliebter Indoor-Spielplatz in Limassol mit zahlreichen Rutschen, Trampolinen, Bumper-Bikes und speziellen Bereichen für Kinderpartys.
Bricks 4 Kidz
Ein kreatives Bildungszentrum, das Kindern durch unterhaltsame LEGO®-Bauprojekte und -Aktivitäten wichtige STEM-Konzepte vermittelt.
Bildungsreisen für Kinder durch Ecophysis nach Vavla, dem Bienenhimmel
Eine Bildungsreise, bei der Kinder einen Tag lang Imker werden und alles über Bienen und die Honigproduktion lernen können.
Riverland Dairy Bio Farm
Ein schöner Tagesausflug für die ganze Familie, um eine biologische Milchfarm zu besuchen und das Landleben zu genießen.
Mazotos Camel Park
Ein kleiner Zoo mit Spielplatz, Schwimmbad, Restaurant und der Möglichkeit, auf Kamelen zu reiten.
Vergnügungspark Parko Paliatso
Ein großer Freizeitpark mit zahlreichen Fahrgeschäften und Unterhaltungsmöglichkeiten für alle Altersgruppen.
Combat Laser oder Paintball
Ein spannendes Outdoor-Abenteuer mit Laser Tag oder Paintball-Spielen in einer speziell gestalteten Arena.
Fasouri WaterPark
Der größte Wasserpark in Zypern mit zahlreichen Wasserrutschen, Pools und Attraktionen für einen unterhaltsamen Tag.
Aquarium
Ein faszinierendes Aquarium in Protaras, das eine Vielzahl von Meereslebewesen zeigt und Spaß für die ganze Familie bietet.
Paphos Zoo
Ein großer Zoo in Paphos mit einer Vielzahl von Tieren und Vogelarten sowie spannenden Tiershows.
AGO, Cyprus Sport Organisation für Kinder und Erwachsene
Ein Programm, das Sportaktivitäten für alle Altersgruppen fördert, um die körperliche Fitness und das soziale Miteinander zu verbessern.
AEL Basketball Limassol
Ein Basketballverein in Limassol, der Trainings und Spiele für Kinder und Jugendliche anbietet.
Tennisakademie in Limassol – IOANNIDES ACADEMY
Eine renommierte Tennisakademie in Limassol, die Trainingsprogramme für Spieler aller Altersgruppen und Niveaus anbietet.
MARTIAL ARTS Akademie
Eine Akademie, die verschiedene Kampfkünste wie Aikido für Kinder und Erwachsene lehrt.
Reiten auf der George’s Ranch
Eine Ranch, die Reitstunden und Ausritte in einer schönen Umgebung anbietet.
Fußball-Akademie für Kinder
Eine Fußballakademie in Larnaca, die jungen Spielern professionelle Trainingsmöglichkeiten bietet.
Tauchkurse für Kinder und Erwachsene
Eine Tauchschule in Zypern, die Kurse für Anfänger und Fortgeschrittene anbietet.
Education, Culture and Sport for Adults and Kids
Ein umfassendes Programm des Ministeriums für Bildung, Kultur, Sport und Jugend in Zypern, das eine Vielzahl von Kursen und Aktivitäten für Erwachsene und Kinder anbietet.
Entwicklungsprogramm für Grundschulkinder in Zypern – UCMAS
Ein weltweit bekanntes Programm zur Gehirnentwicklung, das Schülern im Vorschul- und Grundschulalter mentale Arithmetik und kognitive Fähigkeiten vermittelt.
Erforschung neuer Technologien für Lernen, Spaß und Innovation mit Epiteugma Robotics
Ein innovatives Bildungszentrum, das Kindern und Jugendlichen durch Robotik und neue Technologien spielerisch Lernen und Kreativität näherbringt.
Arthouse Schule für Kunst und Design
Eine Kunstschule, die Kurse in verschiedenen Disziplinen wie Malerei, Zeichnung und Design für alle Altersgruppen anbietet.
Drama-Spiele-Workshops
Workshops, die Kindern und Jugendlichen durch dramatische Spiele und Theateraktivitäten Selbstvertrauen und kreative Fähigkeiten vermitteln.
Hier sind einige Links, damit Sie keine wichtigen Veranstaltung verpassen:
https://cy.events/events/list/
https://cyprus-magazine.com/top-cyprus-cultural-festivals-you-can-t-miss/
Zusätzlich ist es hilfreich, sich vorab über die lokalen Gegebenheiten zu informieren, wie die Verkehrsregeln, Einkaufsmöglichkeiten und die besten Wohngegenden für Familien.
Ich stimme zu, dass meine angegebenen Kontaktdaten zur Bearbeitung meiner Anfrage gespeichert und genutzt werden. Außerdem bin ich mit dem Erhalt von E-Mails einverstanden. Diese Einwilligung gilt bis auf Widerruf.

Einzelheiten | Option C |
|---|---|
FIP | |
Reisepass |
|
Arbeitsvertrag | nicht anwendbar |
Zahlungsnachweis für relevante Versicherungsbeiträge & Arbeitsvertrag | nicht erforderlich |
Anmeldegebühr € 20 | |
Nachweis einer gültigen Krankenversicherung Optionen: Wenn der Krankenversicherer in einem anderen Land ist, muss die Versicherungsvereinbarung vorgelegt werden. Diese muss sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungskosten abdecken. | Private KV |
Mietvertrag oder Eigentumsnachweis | |
Einkommensnachweis – beglaubigte Kontoauszüge der letzten 6 Monate | |
Mindestaufenthalt pro Jahr | 183+ Tage |
Hinweise | |
Hinweis 1: | Falls der Antragsteller eine ausländische oder Offshore-Firma besitzt, muss er entsprechende Einkommensnachweise vorlegen. Dies kann durch Kontoauszüge belegt werden, die ein monatliches persönliches Mindesteinkommen von €2.500–3.000 für die letzten drei bis sechs Monate sowie ein Guthaben von €15.000–20.000 auf dem Bankkonto des Antragstellers zeigen. |
Dienstleistungen und Gebühren | |
Durchführung | Unkompliziert, sofern obige Voraussetzungen erfüllt werden |
Das Abkommen zum Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten betrifft insbesondere Bankkonten von Rechtsträgern, bspw. Offshore Gesellschaften und sonstigen Auslandsfirmen, welche nach dem 31.12.2015 eröffnet wurden, sowie sämtliche Privatkonten. So heißt es auszugsweise im OECD CRS:
(…) Die meldepflichtigen Konten umfassen Konten von natürlichen Personen und Rechtsträgern (einschließlich Trusts und Stiftungen), wobei der Standard auch die Pflicht zur Prüfung passiver Rechtsträger und ggf. Meldung der natürlichen Personen, die diese Rechtsträger tatsächlich beherrschen, beinhaltet (…)
(…) Bei bestehenden Konten von Rechtsträgern müssen die Finanzinstitute feststellen, (a) ob der Rechtsträger selbst eine meldepflichtige Person ist, was in der Regel anhand vorliegender Informationen (Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche) oder bei Bedarf über eine Selbstauskunft geschehen kann, und (b) ob der Rechtsträger ein passiver Non Financial Entity („NFE“ siehe Abschnitt VIII.D.7) ist, bei dem dann die Ansässigkeit der beherrschenden Personen zu ermitteln ist (…)
Hierbei handelt es sich in aller Kürze beschrieben, um die Inpflichtnahme aller europäischen Finanzinstitute, Kontoinformationen zum Zweck der innereuropäischen Besteuerung an Behörden weiterzugeben.
Der gewöhnliche Aufenthaltsort einer Person befindet sich stets dort, an dem sie durch bestimmte Umstände erkennen lässt, dass sie sich nicht nur vorübergehend an diesem Ort beziehungsweise in diesem Gebiet aufhält. Ein solcher Umstand tritt unter anderem dann ein, wenn eine Person mehr als sechs Monate – 183-Tage-Regel – zeitlich zusammenhängend in einem bestimmten Land bleibt. Kurze Unterbrechungen bleiben hierbei unberücksichtigt.
Hinweis: Wer diesen Zeitraum von sechs Monaten überschreitet, sich dort jedoch lediglich aus Besuchs- Erholungs- oder auch Genesungsgründen befindet, begründet keinen gewöhnlichen Aufenthalt. In diesem Fall liegt die Grenze nämlich bei 12 Monaten. Und bitte beachten Sie auch den Begriff „zusammenhängend“, wenn wir über die 183-Tage-Regel sprechen. Wer also immer wieder den Ort für einen längeren Zeitraum verlässt, begründet somit keinen gewöhnlichen Aufenthaltsort. Selbst dann nicht, wenn er sich 200 Tage in einem Land aufgehalten hat, dazwischen jedoch längere Zeitperioden auf Reisen war.
Eine ausländische Person (Non-Dom) mit steuerlichem Wohnsitz in Zypern wird im Rahmen des Non-Dom Programmes seit 16. Juli 2015 nicht der sogenannten SDC-Besteuerung in Zypern unterzogen.
Dividendenerträge, ob aus inländischen oder auch ausländischen Quellen, sind für 17 Jahre von einer Besteuerung in Zypern befreit. Daher betragen die durch einen in Zypern steuerlich ansässigen Ausländer (Non-Dom) zu zahlenden Steuern auf Dividendenerträge neuerlich nun 0,00 Prozent.

Mit „PMGsafe“ bieten wir Ihnen eine sichere und attraktive Lösung in turbulenten Zeiten. So können Sie beruhigt sein, dass Ihr Vorhaben nicht an sich eventuell verändernden Reiseregularien und COVID-19-Vorschriften scheitert.
Sichere Firmengründung ohne persönliche Anreise
Sollten Sie sich für eine Firmengründung mit Privacy Management Group entschieden haben, so müssen Sie zur Gründung Ihres Unternehmens nicht persönlich anreisen.
Sichere Kontoeröffnung ohne persönliche Anreise
Auf Grund geltender Regularien wird dieser Service zwar nicht von allen Banken und FinTech-Unternehmen angeboten, Privacy Management Group ist es jedoch als langjährig erfahrener und zertifizierter Banking-Introducer gelungen, Ihnen auch im Bereich der „Geschäftskonteneröffnung ohne eigene Anreise“ entsprechend attraktive Lösungen anbieten zu können.
Wohnsitzverlagerung, wir sind für Sie vor Ort
Ist Ihnen eine persönliche Anreise vor Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes nicht möglich, so unterstützen wir Sie gern bei Ihren Vorbereitungen direkt vor Ort
Wir sind für Sie da, auch wenn Sie noch nicht hier sein können.
Am Telefon, via , per Mail und auf WhatsApp sind wir für Sie da. Unser gesamtes Team freut sich auf Sie und darauf, Ihnen auch in diesen unruhigen Zeiten ein gutes und sicheres Gefühl geben zu können.
Ihr
Team der Privacy Management Group
*Es gelten unsere Leistungsbeschreibungen>, Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.
Die Verlagerung Ihres Wohnsitzes nach Zypern (EU) ist vergleichsweise unproblematisch und in wenigen Wochen lückenlos umsetzbar.
Zur Anmeldung in Zypern benötigen Sie:
Letztgenannte Voraussetzung erfüllen Sie, indem Sie vorab ein eigenes Unternehmen in Zypern gründen und sich folgend in Ihrem eigenen Unternehmen selbst beschäftigen.
Weitere Vorteile, welche Sie durch diese Vorgehensweise ausschöpfen:
Anmerkung:
Selbst wenn Sie sich, der Sinn sei hier hinterfragt, ein höheres Gehalt als Geschäftsführer zahlen möchten, heben sich die Einkommenssteuersätze auf Zypern wohltuend von den gewohnten heimischen Sätzen ab. Der zyprische Spitzensteuersatz in der Einkommenssteuer beträgt lediglich 35% für Einkommen ab 60.000 Euro und wird durch den Non Dom Status sogar für fünf Jahre auf 17,5% halbiert (für Einkommen ab 100.000 Euro pro Jahr).
Die Verlagerung Ihres Wohnsitzes nach Zypern (EU) ist unproblematisch und innerhalb kürzester Zeit lückenlos umsetzbar.
Zur Anmeldung in Zypern benötigen Sie:
Letztgenannte Voraussetzung erfüllen Sie, indem Sie vorab ein eigenes Unternehmen in Zypern gründen und sich folgend in Ihrem eigenen Unternehmen selbst beschäftigen.
Weitere Vorteile, welche Sie durch diese Vorgehensweise erlangen:
Anmerkung:
Selbst wenn Sie sich, der Sinn sei hier hinterfragt, ein höheres Gehalt als Geschäftsführer zahlen möchten, heben sich die Einkommenssteuersätze auf Zypern wohltuend von den gewohnten heimischen Sätzen ab. Der zyprische Spitzensteuersatz in der Einkommenssteuer beträgt lediglich 35% für Einkommen ab 72.001 Euro und wird durch den Non Dom Status sogar für fünf Jahre auf 17,5% halbiert (für Einkommen ab 100.000 Euro pro Jahr).
Grundsätzlich ist jede natürliche Person mit steuerlichem Wohnsitz innerhalb der Republik Zypern verpflichtet, eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben.
Stichtag zur Abgabe Ihrer Einkommenssteuererklärung in Zypern
Ihre Einkommensteuererklärung muss dem zuständigen Finanzamt bis spätestens 30. April des Folgejahres zugehen. Entsprechend begründet, kann in Ausnahmefällen jedoch auch eine Verlängerung dieser Frist für Sie beantragt werden.
Ausfertigung und Abgabe Ihrer Einkommenssteuererklärung
Die Jahresgebühr unseres Full-Service-Paketes beinhalten auf Wunsch bereits eine entsprechend eingehende Beratung durch einen unserer Steuerberater, sowie die Ausfertigung Ihrer Einkommenssteuererklärung.
Um eine fristgerechte Bearbeitung und Übermittlung Ihrer Einkommenssteuererklärung an das zuständige Finanzamt in Zypern gewährleisten zu können, sollten Sie sich zwecks Terminvereinbarung frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 15. Februar eines jeden Jahres, persönlich an uns wenden.
Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?
Wir sind gern für Sie da!
In der Regel handelt es sich bei einer Dividende um den Teil des Gewinns, den eine Kapitalgesellschaft an ihre/n Eigentümer ausschüttet.
Unterhalten Sie Ihren persönlichen steuerlichen Wohnsitz innerhalb der Republik Zypern (EU) und besitzen Sie darüber hinaus Zypern Non-Dom-Status, so können Sie Dividenden aus dem In- und Ausland in Zypern steuerfrei vereinnahmen (Nationales Steuerrecht der Republik Zypern / Stand 01.2026).
Die Verlagerung des persönlichen und steuerlichen Wohnsitzes nach Zypern ist eine kostengünstige und weitgehend unbürokratische Angelegenheit. EU-Bürgern stehen für diesen Zweck drei wesentliche Varianten zur Verfügung, auf welche wir im Folgenden detailliert eingehen werden.
Darüber hinaus bietet Zypern allen zuwandernden Ausländern, die sehr interessante wirtschaftliche Möglichkeit, in einen sogenannten Non Dom Status einzutreten. Die bedeutenden Vorteile, welche sich aus der Verlagerung des Wohnsitzes und dem Non Dom Status in Zypern ergeben, sind in Europa einmalig.
Neben einer niedrigen Körperschaftsteuer, bietet die Gründung einer Zypern Limited noch einige weitere Vorteile:
Voraussetzungen zur Wohnsitznahme mit Non Dom Status in Zypern
Schließen Sie dieses Fenster zunächst und kehren Sie zurück auf unsere Webseite. Dort erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie sicher, schnell und unkompliziert Ihre steuerliche Residenz mit Non Dom Status in Zypern beantragen können.
Auch für Privatanleger und Trader ist Zypern ein wahrhaftes Paradies. Kein anderer EU-Staat bietet vermögenden Privatpersonen und ansässigen Unternehmen derart viele Möglichkeiten und wirtschaftliche Vorteile.
Zins- und andere Anlagegewinne sind steuerfrei! Zypern verzichtet auf die Besteuerung dieser Erträge unabhängig davon, ob es sich hierbei um im In- oder Ausland erwirtschaftete Zins- und Anlageerträge handelt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Webseite unter Zypern Kapitalerträge.
Unabhängig von der Frage, ob und für welchen Zweck Sie zukünftig ein Steuerzertifikat benötigen könnten, haben Sie die Möglichkeit, ein solches Zertifikat jährlich zu beantragen. Die hierfür erforderlichen Belege sind denkbar einfach zu beschaffen:
Das war es schon! Und wenn Sie, beispielsweise bei Punkt 3., unsere Hilfe benötigen, sind wir gern für Sie da!

Non Dom Status in der Praxis
Die Non Dom Staaten UK, Malta, Irland & Co. bieten Ausländern mit Wohnsitz im Inland, wie auch Zypern, einen bis dahin ausschließlich im UK praktizierten Rechtsgebrauch an, den sogenannten Non Dom Status.
Im Gegensatz zum EU-Mitgliedsstaat Zypern jedoch unterscheidet sich der Non Dom Status dort in einem sehr wesentlichen Punkt. In Malta, Irland, UK & Co. ist der Non Dom Status an eine komplizierte und nachteilige Steuergesetzgebung gekoppelt, die Remittance Base Besteuerung.
Was bedeutet „Remittance Base Besteuerung“?
Einkünfte, die nicht der Besteuerung unterliegen sollen, müssen dazu auf ein Bankkonto außerhalb des Non Dom Staates fließen, dort gehalten werden und dürfen auch folgend nicht in den Non Dom Staat eingeführt oder gar dort verwendet werden.
Außerdem dürfen die Einkünfte nicht aus inländischen Quellen stammen. Sobald diese Regelung keine Beachtung durch den Non Dom findet, unterliegen diese Einkünfte, trotz Non Dom Status, der regulären Einkommenssteuer des jeweiligen Landes.
Die Nachteile
Das dies im alltäglichen Geschäfts- und Privatleben enorme Probleme mit sich bringen kann und letztendlich genau das Gegenteil von „vereinfachten Steuerstrukturen“ bedeutet, zeigt sich anhand simpler Beispiele:
Mangelnde Flexibilität: Ein Unternehmer verzieht beispielsweise auf die Insel Malta, um dort von den Vorteilen eines Non Dom steuerlich zu profitieren. Auf Grund der Remittance Base Besteuerung jedoch ergeben sich u.a. folgende Einschränkungen für ihn:
Möchte der Non Dom, um seine Geschäfte unmittelbar vor Ort führen zu können und zudem von niedrigen Körperschaftssteuern zu profitieren, seine Gesellschaft auch in Malta niederlassen, müsste er sämtliche Dividenden, sprich seinen persönlichen Gewinn aus der Unternehmung, der regulären Einkommenssteuer in Malta unterwerfen.
Einkommenssteuer: Bereits der Einsatz einer Auslandskreditkarte des Non Dom in Malta führt übrigens dazu, dass die im Inland verfügten Auslandseinkünfte letztendlich doch der bis zu 35%-igen Einkommenssteuer unterzogen werden.
Fazit: Abgesehen von der Tatsache, dass sich das buchhalterische Trennen dieser verschiedenen Einkunfts- und Verwendungsarten zu einem buchhalterischen Ungeheuer entwickeln kann, stellt sich insbesondere die Frage, wie ein in Malta ansässiger Non Dom seine laufenden Kosten, Lebenshaltungskosten, Investitionen und Anschaffungen in der Heimat bestreiten soll.
Steuerfrei jedenfalls nicht!
Um Nachteile aus Remittance Base Besteuerung zu kompensieren, wird insbesondere von Gründungsagenturen im Internet ein sogenanntes Holding Modell für Malta angeboten. Schauen wir uns diese „Lösung“ per Malta Holding abschließend noch gemeinsam an.
Das Malta Holding Modell
Um finanziell flexibel zu bleiben und nicht den Vorteil der Steuerfreiheit des Non Doms in Malta aufgeben zu müssen, gründet der Non Dom in Malta nicht nur eine Gesellschaft, sondern gleich mindestens zwei Gesellschaften – eine operative Gesellschaft und darüber hinaus eine Malta Holding.
Alleiniger Gesellschafter der operativen Malta Gesellschaft stellt folgend die Malta Holding. Die Malta Holding Gesellschaft wiederum gehört einer Gesellschaft oder auch einer Privatperson außerhalb von Malta.
Damit dieses Konstrukt auch in der Praxis Rechtsbestand behält, gibt es dabei einige Punkte zu beachten. Beispielsweise darf sich nicht der Verdacht erhärten, es könnte sich bei der operativen Malta Gesellschaft und auch bei der Malta Holding um eine rechtswidrige Zwischengesellschaft handeln. Diese liegt regelmäßig dann vor, wenn eine Gesellschaft keine Substanz besitzt (Briefkastengesellschaft ohne Mitarbeiter und Betriebsstätte) oder gar vom Ausland aus „geleitet“ wird.
Bei diesem Beispiel, welches sich in ähnlicher Weise auch für die Standorte UK, Irland & Co. in Publikationen finden lässt, drängt sich die Frage auf: „Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?“
Zypern ist, betrachten wir es objektiv, das Paradies für Unternehmer, Selbständige, Freelancer, E-Commerce, Offshore Unternehmer und viele mehr. Und mittels der 60-Tage-Regelung bleibt jedem in Zypern ansässigen Ausländer genügend Zeit, um an den Plätzen seiner Wahl viel Zeit zu verbringen. Flexibel und sicher.
Im Rahmen des OECD CRS und EU-FATCA werden entsprechende Daten von Banken ausschließlich in den jeweiligen Staat gemeldet, in dem der betreffende Kontoinhaber bzw. Beneficial Owner seinen steuerlichen Wohnsitz unterhält.
Unterhält der Inhaber eines Privat- oder auch Geschäftskontos seinen steuerlichen Wohnsitz in Zypern, so melden inländische und ausländische Banken die nach OECD CRS und EU-FATCA relevanten Daten lediglich nach Zypern.
Zypern wiederum besteuert seinerseits weder Zins- noch Anlageerträge, unabhängig deren Herkunft. Darüber hinaus sind u.a. auch Dividenden aus In- und Auslandfirmen im Rahmen des Non Dom Status für Ausländer in Zypern steuerfrei.
Ein steuerlicher Wohnsitz mit Non Dom Status in Zypern verschafft Ihnen höchste Diskretion und wahrhaft finanzielle Freiheit.
Ein Niedrigsteuerland wird im allgemeinen Außensteuerrecht durch eine deutlich niedrigere Einkommenssteuer definiert. Dies bedeutet, liegt die Einkommenssteuer erheblich unter dem des Herkunftslandes, gehen Finanzbehörden von einem Niedrigsteuerland aus. Der Einkommenssteuersatz in Zypern beträgt regulär bis zu 35%.
Regelungen, wie beispielsweise der „Halbeinkünftesteuersatz“, welcher Ausländern im Rahmen des Non Dom Status gewährt wird, stellen steuerrechtliche Ausnahmeregelungen dar, welche Zypern nicht zu einem „Niedrigsteuerland“ modifizieren.
Diese und viele weitere Vorteile bietet Zypern. In Verbindung mit dem Non Dom Status eines oder auch mehrerer Gesellschafter, welche ihre Dividenden steuerfrei entnehmen können, stellt dies eine enorm geschätzte, werthaltige und langfristig angelegte Alternative zur Wohnsitznahme in Zypern dar.
*Verluste einer Zypern Gesellschaft können von 7 bis zu 10 Jahren vorgetragen werden (seit Januar 2026 verlängert, zuvor 5 Jahre).
Diese Struktur basiert auf Artikel 7 Absatz 1 und 8 des DBAs zwischen Österreich und Zypern, welches am 20. November 1990 mit folgendem Inhalt im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde:
Artikel 7
Gemäß Artikel 10 des Doppelsteuerabkommens handelt es sich bei einer Gewinnentnahme aus einer Limited Partnership, also einer zyprischen Personengesellschaft, um keine Dividendenausschüttung, sondern tatsächlich um eine Gewinnentnahme. In Artikel 7 Absatz 8 ist ausdrücklich geregelt, dass Steuerpflichtige ihre Gewinne nur in Zypern versteuern müssen. Für die Gewinne der Partnership kommt damit nur das zyprische Steuerecht zur Anwendung, mit seinen deutlich geringeren Steuersätzen. Tatsächlich werden in bestimmten Konstellationen einige Einkommensarten effektiv gar nicht besteuert.
Nach den Ausführungen des oben zitierten Doppelbesteuerungsabkommens, handelt es sich bei einer Gewinnentnahme aus einer Limited Partnership gemäß Artikel 10 tatsächlich um eine Gewinnentnahme und nicht um eine Dividendenausschüttung.
Die Entnahmen durch einen in Österreich Steuerpflichtigen sind gemäß Artikel 7 Absatz 8 ausdrücklich nur in Zypern zu versteuern.
Bei entsprechender Gestaltung ergibt sich daraus keine Pflicht zur Besteuerung der Einkünfte in Österreich und auch in Zypern bleiben diese Steuerfrei. Lediglich zur Ermittlung des Steuersatzes für das Gesamteinkommen in Österreich wird der Gewinn der Partnerschaft berücksichtigt (Progressionsvorbehalt).
Es ist zu beachten, dass der in Österreich ansässige Gesellschafter der zyprischen Personengesellschaft die Geschäftsführung nicht dominiert.
Voraussetzung zur Gründung einer der besagten Gesellschaften ist das Vorhandensein von zwei Partnern, wobei einen die uneingeschränkte Haftung treffen muss. Hierbei ist die Limited Partnership, die zyprische Gesellschaft, wesensgleich mit einer Kommanditgesellschaft. Hier haftet der Komplementär uneingeschränkt und der Kommanditist muss sich lediglich in Höhe seiner Kapitaleinlage verantworten.
Der unbeschränkt haftende „Komplementär“ ist bei der Limited Partnership hier die zyprische Limited-Gesellschaft. Sie übernimmt die volle Haftung und Geschäftsführung der Limited Partnership.
Dem Kommanditisten entspricht demnach der in Österreich Steuerpflichtige, weshalb dieser keinerlei Einfluss auf die Führung und Vertretung der Gesellschaft hat.
Um die Funktionsfähigkeit und Anerkennung im Ausland zu gewährleisten, benötigen die Gesellschaften eine ordentliche Betriebsstätte. Mit unserer Unterstützung wird eine entsprechende Betriebsstätte in Zypern (EU) aufgebaut.
In Österreich, ähnlich wie in den restlichen EU-Staaten, greifen die „CFC-Rules“, welche der Verhinderung des Gestaltungsmissbrauches und der Steuerflucht ins Ausland dienen.
Ziel hiervon ist, einer in ihren Grundzügen rechtswidrige Zwischenschaltung einer Auslandsgesellschaft, deren einziger Sinn die Umgehung der örtlichen Steuervorschriften darstellt, entgegenzuwirken.
Jetzt kostenlose Erstberatung für das Setup Ihrer Organschaftsstruktur vereinbaren!
Möglichkeit der steuerfreien Gewinnentnahme für in Österreich lebende Gesellschafter (unter Progressionsvorbehalt) durch das Anlegen einer zyprischen Organschaft
Diese Struktur basiert auf Artikel 7 Absatz 1 und 8 des DBAs zwischen Österreich und Zypern, welches am 20. November 1990 mit folgendem Inhalt im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde:
Artikel 7
Nach den Ausführungen des oben zitierten Doppelbesteuerungsabkommens, handelt es sich bei einer Gewinnentnahme aus einer Limited Partnership gemäß Artikel 10 tatsächlich um eine Gewinnentnahme und nicht um eine Dividendenausschüttung.
Die Entnahmen durch einen in Österreich Steuerpflichtigen sind gemäß Artikel 7 Absatz 1 und 8 ausdrücklich nur in Zypern zu versteuern. Schließlich handelt es sich nach der Definition dieser Vorschriften klar um Unternehmensgewinne, welche nur in dem Staat versteuert werden, in dem sich der Sitz und die Betriebsstätte der Gesellschaft befindet.
Da Zypern Dividendenzahlungen an Personengesellschaften deren Gesellschafter im Ausland ansässig sind nicht besteuert, ergibt sich, dass Dividendeneinkünfte der Limited Partnership weder in Zypern noch in Österreich zu versteuern sind. Zwar werden die Gewinne zur Ermittlung des korrekten Steuersatzes in Österreich dem Gesamteinkommen hinzugerechnet, sogenannter Progressionsvorbehalt, es fallen jedoch keine direkten Steuern auf die Dividenden an.
Voraussetzung zur Gründung der Personengesellschaft ist das Vorhandensein von zwei Partnern, wobei einen die uneingeschränkte Haftung treffen muss. Hier ist die Limited Partnership, die zyprische Gesellschaft, wesensgleich mit einer Kommanditgesellschaft. Es haftet der Komplementär uneingeschränkt und der Kommanditist muss sich lediglich in Höhe seiner Kapitaleinlage verantworten.
Der uneingeschränkt haftende Komplementär bei der Limited Partnership ist hier die zyprische Limited.
Die Limited hat, per Gesetz die Geschäftsführung inne und stellt damit den Geschäftsführer der Limited Partnership.
Dem Kommanditisten entspricht demnach der in Österreich Steuerpflichtige, weshalb dieser keinen direkten Einfluss auf die Führung und Vertretung der Gesellschaft hat.
Um die Funktionsfähigkeit der Gesellschaften zu gewährleisten bedarf es innerhalb Zyperns jeweils einer ordentlichen Betriebsstätte, von welcher die Geschäftstätigkeit ausgeübt werden. Die Einrichtung der Betriebsstätte erfolgt mit unserer Unterstützung durch den Direktor der Gesellschaften.
Die Zypern Limited, welche die Hauptgeschäftstätigkeit ausübt, wird zu 100% von der Limited Partnership gehalten. Die Gewinne der Zypern Limited unterliegen hierbei einer Körperschaftssteuer, welche lediglich in Höhe von max. 12,5 % anfällt.
An die Gesellschafter, also die zyprischen Limited Partnership, werden durch die operative Zypern Limited die Dividenden vollständig ausgeschüttet. Aufgrund der Organisationsstruktur der Gesellschaften, fallen hierauf keinerlei Steuern an.
Grund für die fehlende Besteuerung ist, dass diese in Zypern für die Gewinne der Personengesellschaft nicht abhängig von der Gesellschaft, sondern in Abhängigkeit von den Gesellschaftern erfolgt. Dieses System entspricht also demjenigen, der österreichischen und deutschen Kommanditgesellschaft.
Im Ergebnis werden die Dividenden über die Zuordnung zum Betriebsvermögen der Limited Partnership damit steuerfrei bis an den Gesellschafter weitergereicht.
Reglungen und Gesetze zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauches
In Österreich, ähnlich wie in den restlichen EU-Staaten existieren gesetzliche Regelungen welche der Verhinderung des Gestaltungsmissbrauches und der Steuerflucht ins Ausland dienen.
Ziel hiervon ist, einer in ihren Grundzügen rechtswidrigen Zwischenschaltung einer Auslandsgesellschaft, deren einziger Sinn die Umgehung der örtlichen Steuervorschriften darstellt, entgegenzuwirken.
Aufgrund der EU-Mitgliedschaft Österreichs und Zyperns greifen jedoch auch die europäischen Grundfreiheiten. Insbesondere die Niederlassungsfreiheit spielt bei dieser Struktur eine wichtige Rolle. Europarechtlich untermauert wird diese Gestaltung zudem durch die EU-Fusionsrichtlinie und durch die EU-Mutter-Tochter-Richtlinien.
Richtig umgesetzt bietet die Organschaft damit eine anerkannte und verlässliche Struktur, welche keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt.
100% Eigentümer der Zypern Limited

An der Spitze unserer Pyramide steht die operative Zypern Gesellschaft…mehr >
An der Spitze unserer Pyramide steht die operative Zypern Gesellschaft. Sie tritt nach außen auf und verdient damit Geld.

Die natürliche Person (s.u. links) und die „kleine“ Zypern Limited…mehr >
Die natürliche Person (s.u. links) und die „kleine“ Zypern Limited (s.u. rechts) bilden gemeinsam die Zypern Limited Partnership (Personengesellschaft). Und während die „kleine“ Limited nun die volle Haftung und Geschäftsführung der Partnership trägt, stellt die natürliche Person das Kapital für die Zypern Limited Partnership.
Gewinne der Zypern Limited fließen steuerfrei in die Zypern Limited Partnership
Anteilsinhaber – “Kommanditist”
an der Zypern Limited Partnership

Bei der natürlichen Person handelt es sich, damit der Unterscheid zur juristischen Person…mehr >
Bei der natürlichen Person handelt es sich, damit der Unterscheid zur juristischen Person ganz deutlich wird, um den Menschen / Person selbst. Diese Person kann sowohl ein Staatsbürger der Bundesrepublik Österreich sein, als auch jede andere Person, welche ihren steuerlichen Wohnsitz innerhalb Österreichs unterhält.
Anteilseigner – unbeschränkt
haftender “Komplementär”

Die Aufgabe der Zypern Limited im Organschaftsmodell ist es, den Part des vollhaftenden…mehr >
Die Aufgabe der Zypern Limited im Organschaftsmodell ist es, den Part des vollhaftenden Gesellschafters der Zypern Limited Partnership (Personengesellschaft) darzustellen und weitergehend die Geschäftsführung der Zypern Limited Partnership (Personengesellschaft) auszuführen. Diese Zypern Limited, deren Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist, trägt also die umfassende Haftung.


