15 Sozialversicherungssystem und Beträge

Sozialversicherungssystem Zypern

ZYPERN SOZIALVERSICHERUNGSSYSTEM UND BEITRÄGE

ZYPERN SOZIALVERSICHERUNGSSYSTEM UND BEITRÄGE

In Zypern existiert ein vom Verdienst abhängiges Sozialversicherungssystem, das für jeden Erwerbstätigen verpflichtend gilt, unabhängig davon, ob es sich um abhängiges Arbeitsverhältnis oder um eine selbständige Tätigkeit handelt.

Eine freiwillige Versicherung ist erst nach einer vorgeschriebenen Zeit der Pflichtversicherung möglich, wenn die betreffende Person dies wünscht oder sie im Ausland für einen zyprischen Arbeitgeber tätig ist.

Die Versorgung wird durch Beiträge finanziert, die vom Versicherten selbst, dem Arbeitgeber und dem Staat zu tragen sind. Bei einem abhängigen Beschäftigten liegt der Beitragssatz derzeit bei 21,5% des monatlichen Bruttoeinkommens. Hiervon werden 8,3% vom Arbeitgeber, 8,3% vom Arbeitnehmer und 4,9% vom Staat getragen (Stand: Januar 2023 / Änderungen vorbehalten).

Bei Selbständigkeit (Variante B / Simply Non Dom) gilt ein Beitragssatz von 21,5% des voraussichtlichen Bruttoeinkommens. Hiervon sind 15,6% vom Selbstständigen und 4,9% vom Staat zu tragen. Freiwillig Versicherte unterliegen einem Beitragssatz von 18,4%, wovon 14% vom Versicherten und 4,4% vom Staat zu leisten sind. Freiwillig Versicherte außerhalb Zyperns unterliegen einem Beitragssatz von 20,5%, wovon 15,6% vom Versicherten und 4,9 % vom Staat getragen werden (Stand: Januar 2023 / Änderungen vorbehalten).

Steuerrechner Zypern

Unser Steuerrechner ermöglicht die Berechnung verschiedener Steuerarten in Zypern
Steuern auf Dividenden

In der Regel handelt es sich bei einer Dividende um den Teil des Gewinns, den eine Kapitalgesellschaft an ihre/n Eigentümer ausschüttet. Unterhalten Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Zypern und besitzen Sie darüber hinaus den Zypern Non Dom Status, so können Sie Dividenden aus dem In- und Ausland steuerfrei in Zypern vereinnahmen.

*Alle Angaben ohne Gewähr!
Steuern auf Zins- und Anlageerträge

National und international erwirtschaftete Zins- und Anlageerträge, beispielsweise aus Aktienhandel, unterliegen in Zypern nicht der Besteuerung. Diese Regelung gilt für Privatpersonen mit Zypern Non Dom Status. mehr erfahren* >

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Steuern und Gebühren auf Immobilienerwerb
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Persönliche Lohn- und Einkommensteuer

Die Struktur der Einkommenssteuererhebung in Zypern folgt dem Modell der Progression. Effektiv bedeutet dies, das private Einkommen einer Einzelperson (Non Dom exkl. Dividenden) ist, desto höher ist auch der Einkommenssteuersatz.

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Körperschaftssteuer

In Zypern beträgt die Körperschaftssteuer lediglich 12,5%. Einkünfte aus geistigem Eigentum erhalten einen Rabatt von bis zu 80%.

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Steuern auf Zins- und Anlageerträge

National und international erwirtschaftete Zins- und Anlageerträge, beispielsweise aus Aktienhandel, unterliegen in Zypern in der Regel nicht der Besteuerung. mehr erfahren* >

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Steuern und Gebühren auf Immobilienerwerb

Unternehmen in Zypern, die Immobilien erwerben und diese für gewerbliche Zwecke nutzen, haben Anspruch auf die Rückerstattung der Mehrwertsteuer (VAT). Geschäftliche Zwecke schließen sämtliche Aktivitäten ein, welche Einnahmen für das Unternehmen generieren. Beispiel wäre unter anderem die Nutzung der Immobilien im Bereich der Ferienvermietungen.

*Alle Angaben ohne Gewähr!
Umsatzsteuer

Unternehmen haben die Möglichkeit, Vorsteuern (d.h. die auf ihre Betriebsausgaben gezahlte Umsatzsteuern) mit den von ihnen vereinnahmten Umsatzsteuern zu verrechnen.

Sollte die Umsatzsteuer höher als die Vorsteuer sein, muss das Unternehmen die Differenz entsprechend ausgleichen. Sollte die gezahlte Vorsteuer höher als die vereinnahmte Umsatzsteuer sein, kann das Unternehmen eine Rückerstattung der Vorsteuer beantragen.

Diese Regelung gilt allerdings nur, solange das Unternehmen keine umsatzsteuerbefreiten Tätigkeiten ausführt.

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19% ist der allgemeine Mehrwertsteuersatz in Zypern.


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Folgendes wird zum reduzierten Satz von 9% besteuert:

  • Personenbeförderung und begleitendes Gepäck innerhalb Zyperns, sowohl mit städtischen, und ländlichen Taxis als auch mit Reisebussen.
  • Dienstleistungen von Restaurants und die Lieferung von Speisen im Rahmen der Gastronomie (ausgenommen sind alkoholische Getränke, Wein und Bier, die mit 19% besteuert werden), sowie die Bereitstellung von Unterkünften im Hotelgewerbe oder in ähnlichen Sektoren.

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Folgendes wird zum reduzierten Satz von 5% besteuert:

  • Friseurdienstleistungen,
  • Reparatur und Instandhaltung privater Haushalte,
  • Tierfutter,
  • Süßwaren,
  • Abgefülltes Wasser und Säfte,
  • Arzneimittel, die zuvor zum Standardsatz besteuert wurden,
  • Eintrittspreise zu Theatern, Kinos, Sportveranstaltungen, Lunaparks und ähnlichen kulturellen Events.

*Alle Angaben ohne Gewähr!

Übertragung Ihrer Sozialversicherungsleistungen

In Zypern gilt seit dem 01. Mai 2004 die EU-Verordnung 1408/71, welche die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweiz koordiniert.

Die EU-Regelung 1408/71 beinhaltet die Erhaltung und Übertragung der Sozialversicherungsansprüche für Personen, welche innerhalb der Europäischen Union ihren Wohnsitz verlagern. Dies beinhaltet:

  • keine Diskriminierung aufgrund von Nationalitäten,
  • Arbeitgeber sind nur einer Gesetzgebung unterworfen,
  • der erworbene Leistungsanspruch ist geschützt und kann innerhalb der EU übertragen werden.

Darüber hinaus hat Zypern wechselseitige Abkommen mit vier weiteren Ländern außerhalb der EU (Kanada, Quebec, Ägypten und Australien) geschlossen, welche zum Ziel haben, die Sozialversicherungsrechte wechselseitig aufrechtzuerhalten.

Leistungen des Sozialversicherungssystems in Zypern

Das Sozialversicherungssystem Zyperns enthält diverse Leistungen.

  • Medizinische Versorgung
    Kostenlose medizinische Betreuung und Versorgung bei Arbeitsunfällen, im Falle einer Berufskrankheit und für pflegebedürftige Rentner, ergänzend die Leistungen des NHS (falls zutreffend).
  • Mutterschaftsbeihilfe
    Für Mütter, die entweder selbst oder über ihren Ehegatten steuerlich veranlagt werden, für abhängig Beschäftigte, Selbständige und Freiwillig Versicherte. Die Mutterschaftsbeihilfe beträgt einmalig EUR 546,00.
  • Beerdigungskostenzuschuss
    Für abhängig Beschäftigte, Selbständige, Freiwillig Versicherte und Rentner. Der Beerdigungskostenzuschuss beträgt einmalig EUR 509,94.
  • Mutterschaftsgeld
    Für Angestellte, die im Ausland für einen zyprischen Arbeitgeber bzw. eine zyprische Gesellschaft tätig sind. Für Angestellte und Selbstständige in Zypern. Das Mutterschaftsgeld wird für einen Zeitraum von 18 Wochen gewährt.
  • Krankengeld
    Für Angestellte, die im Ausland für einen zyprischen Arbeitgeber bzw. eine zyprische Gesellschaft tätig sind. Für Angestellte und Selbstständige in Zypern. Das Krankengeld wird für eine Dauer von bis zu 156 Tagen pro Periode der Arbeitsunterbrechung gezahlt.
  • Arbeitslosengeld
    Für Angestellte, die im Ausland für einen zyprischen Arbeitgeber bzw. eine zyprische Gesellschaft tätig sind. Für Angestellte und Selbstständige in Zypern. Das Arbeitslosengeld wird bei Arbeitslosigkeit für die Dauer von bis zu 156 Tagen gezahlt.
  • Invalidenrente
    Für Angestellte, die im Ausland für einen zyprischen Arbeitgeber bzw. eine zyprische Gesellschaft tätig sind. Für Angestellte und Selbstständige in Zypern. Die Invalidenrente wird an Personen gezahlt, die ihre Arbeit für eine Dauer von 156 Tagen nicht verrichten können und wo eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit zu erwarten ist.
  • Altersrente
    Abhängig Beschäftigte, Selbständige und freiwillig Versicherte. Eine versicherte Person erhält eine Altersrente ab dem 65. Lebensjahr. Eine Altersrente kann unter bestimmten Voraussetzungen auch schon ab dem 63. Lebensjahr gewährt werden.
  • Witwenrente
    Abhängig Beschäftigte, Selbständige und freiwillig Versicherte. Die Witwenrente wird an Frauen gezahlt, die mit ihrem Ehemann bis zu seinem Tode zusammengelebt haben oder von ihm unterstützt wurden. Sie wird auch an Männer bezahlt, die nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können oder die bis zum Tode der Ehefrau dauerhaft von dieser unterstützt wurden.
  • Waisenrente
    Abhängig Beschäftigte, Selbständige und freiwillig Versicherte.

Wenn der Waise unter 15 Jahren oder unabhängig von seinem Alter handlungsunfähig ist, wird das Waisengeld an die Person gezahlt, die ihn unterstützt. In allen anderen Fällen wird die Leistung an den Waisen persönlich ausgezahlt. Das Waisengeld endet mit der Volljährigkeit. Bei Handlungsunfähigkeit des Waisen wird es lebenslang gezahlt.

Leistungen bei Arbeitsunfällen

  • Krankengeld
    Abhängig Beschäftigte. Das Krankengeld wird ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Beruht die Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, wird das Krankengeld bis zu einer Dauer von 12 Monaten gezahlt.
  • Berufsunfähigkeitsbeihilfe
    Abhängig Beschäftigte. Die Leistung richtet sich nach dem Grad der Berufsunfähigkeit. Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente haben Personen, die aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 20% erlitten haben. Es wird bis zur Genesung oder auch lebenslang gezahlt. Berufsunfähigkeitszuschüsse werden an Personen geleistet, deren Grad der Berufsunfähigkeit zwischen 10% und 19% liegt.
  • Sterbegeld
    Abhängig Beschäftigte. Sterbegeld wird an die Hinterbliebenen eines abhängig Beschäftigten gezahlt, der in Folge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufsunfähigkeit verstorben ist. Das Sterbegeld beinhaltet Witwenrente, Waisenrente und Elterngeld. Der zu erhaltende Betrag beläuft sich in Höhe EUR 388,00.

Sollten Sie Fragen haben oder unsere Unterstützung benötigen, so zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Wir sind gern für Sie da!

Stand Januar 2023 / Änderungen vorbehalten

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