
Das Gesundheits- und Sozialversicherungssystem in Zypern
Abgaben zum GESY
Das GESY (englisch General Healthcare System, oft NHS genannt) in Zypern ermöglicht erkrankten Personen, gerade auch sozial benachteiligten, chronisch kranken und alten Menschen, alle medizinischen Grundversorgungsdienste wie Arztbesuche, Medikamente und Laborleistungen gegen geringe Zuzahlungen in Anspruch zu nehmen: 1 Euro je Medikament oder Laboruntersuchung, 6 Euro je Besuch bei einer Pflegekraft, 10 Euro je Radiologie- oder Notaufnahmebesuch, zusammen höchstens 150 Euro im Jahr, für Kinder bis 21 Jahre, Bezieher des garantierten Mindesteinkommens und Rentner mit geringem Einkommen höchstens 75 Euro. Der Hausarztbesuch und die stationäre Behandlung sind zuzahlungsfrei; wer ohne Überweisung zum Facharzt geht, zahlt 25 Euro selbst. GESY angeschlossene Ärzte in Zypern übernehmen die Versorgung flächendeckend. Darüber hinaus kann jede am GESY-System teilnehmende Person eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beantragen, die bei vorübergehenden Aufenthalten im europäischen Ausland die medizinisch notwendige Versorgung abdeckt.
Wer kann vom GESY profitieren? Staatsbürger der Republik Zypern, Bürger der Europäischen Union, die in Zypern arbeiten oder eine Daueraufenthaltsberechtigung besitzen, sowie Personen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat versichert bleiben, Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-Bürger) mit entsprechendem Aufenthaltsstatus in Zypern, Familienangehörige der vorbezeichneten Gruppen (gemäß gesetzlicher Bestimmungen) und Flüchtlinge/Personen mit einem zusätzlichen Schutzstatus.
In die Finanzierung des solidarischen GESY werden sämtliche Einwohner Zyperns eingebunden. Auch der Staat Zypern selbst, alle Staatsdiener und Beamte, zahlen ebenfalls in dieses gemeinschaftliche System der „gesetzlichen Krankenversicherung“ ein. Für alle gelten folgende Regelungen:
Alle nachstehenden prozentualen Angaben und die darauf zu entrichtenden solidarischen Abgaben zum GESY sind auf ein Gesamteinkommen in Höhe 180.000,00 Euro pro Jahr begrenzt.
Abgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Der Arbeitnehmer wird von seinem Einkommen 2,65 % zum GESY beitragen. Sein Arbeitgeber trägt mit 2,9 % für seinen Angestellten zum GESY bei.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Brutto-Monatseinkommen in Höhe 1.000,00 Euro trägt monatlich 26,50 Euro zum GESY bei. Sein Arbeitgeber wird mit 29,00 Euro zum GESY beitragen. Darüber hinaus finanziert der Staat selbst in diesem Fall mit – sein Beitrag zum GESY beträgt 4,7 %.
Die Beiträge werden monatlich von den Lohnzahlungen abgezogen und auf der Lohnabrechnung aufgeführt.
Dividenden aus in- und ausländischen Beteiligungen
Dividenden unterliegen ebenfalls der solidarischen Abgabe an das GESY. Die Abgabe beträgt 2,65 %.
Bei Dividenden zyprischer Gesellschaften behält die Gesellschaft die Abgabe ein und führt sie bis zum Ende des folgenden Monats ab. Auf Dividenden ausländischer Gesellschaften ist die Abgabe jeweils zum 30.06. und zum 31.12. eines jeden Jahres abzuführen. Wir unterstützen Sie selbstverständlich dabei und bitten Sie, uns entsprechend zu kontaktieren.
Mieteinnahmen
Mieteinnahmen unterliegen einer Abgabe von 2,65 %.
Vermieten Sie in Zypern an eine Gesellschaft, behält die Gesellschaft die Abgabe ein. Vermieten Sie an eine Privatperson, führen Sie die Abgabe selbst halbjährlich ab, bei Mieteinnahmen aus dem Ausland jeweils zum 30.06. und zum 31.12. eines jeden Jahres. Wir unterstützen Sie selbstverständlich dabei und bitten Sie, uns entsprechend zu kontaktieren.
Zinsen
Zinsen werden mit 2,65 % der erzielten Erträge zum GESY herangezogen.
Bei zyprischen Banken wird die Abgabe an der Quelle einbehalten; auf Zinsen aus dem Ausland ist sie jeweils zum 30.06. sowie zum 31.12. eines jeden Jahres abzuführen. Wir unterstützen Sie selbstverständlich dabei und bitten Sie, uns entsprechend zu kontaktieren.
Selbständige (z.B. Easy-Nom)
Selbständige tragen mit 4,0 % des Einkommens zum GESY bei.
Eingezogen werden die Beiträge von drei Stellen. Bei Arbeitnehmern behält der Arbeitgeber sie vom Lohn ein und führt sie an die Sozialversicherung ab, die auch die Beiträge der Selbständigen einzieht. Für die Beschäftigten der Republik zahlt das Schatzamt der Republik. Die Steuerbehörde ist zuständig für Mieten, Zinsen und Dividenden, für Renten aus privaten Kassen und aus dem Ausland sowie für Einkünfte Selbständiger oberhalb der Beitragsgrenze der Sozialversicherung.
Alle Beiträge fließen in den staatlichen Krankenversicherungsfonds ein und machen das Budget des GESY aus.
Beispiel (1) zur Veranschaulichung
Bernd Beispiel ist Gesellschafter und angestellter Director seiner Gesellschaft in Zypern. Darüber hinaus besitzt Bernd Non Dom Status in Zypern.
Bernd bezieht aus seinem Unternehmen als Angestellter ein monatliches Einkommen in Höhe 1.000,00 Euro und erhält 100.000,00 Euro Dividenden.
Solidarische Abgabe an das GESY
Arbeitseinkommen (2,65 %) entspricht 26,50 Euro pro Monat.
Abgabe der Limited als Arbeitgeber (2,90 %) entspricht 29,00 Euro pro Monat.
Dividendeneinkommen 2025 – 100.000,00 Euro (2,65 %) entspricht 2.650,00 Euro.
Solidarische Gesamtabgabe für Bernd im Jahr 2025: 2.968,00 Euro. Hinzu kommen 348,00 Euro, die seine Limited als Arbeitgeber trägt.
Beispiel (2) zur Veranschaulichung
Bernd Beispiel ist Gesellschafter und angestellter Director seiner Gesellschaft in Zypern. Darüber hinaus besitzt Bernd Non Dom Status in Zypern.
Bernd bezieht aus seinem Unternehmen als Angestellter ein monatliches Einkommen in Höhe 1.000,00 Euro und erhält 500.000,00 Euro Dividenden im Jahr 2025.
Solidarische Abgabe an das GESY
Arbeitseinkommen (2,65 %) entspricht 26,50 Euro p.m.
Abgabe der Limited als Arbeitgeber (2,90 %) entspricht 29,00 Euro p.m.
Dividendeneinkommen 2025 – 500.000,00 Euro (2,65 %) würde 13.250,00 Euro entsprechen
BEGRENZUNG GREIFT BEI 180.000 EUR
Solidarische Gesamtabgabe für Bernd: 4.770,00 Euro (Höchstbetrag). Hinzu kommen 348,00 Euro, die seine Limited als Arbeitgeber trägt.
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