_Wohnsitznahme für EU-Bürger

Wohnsitznahme für EU-Bürger

Seit dem 1.Mai 2004 können alle Bürger aus Mitgliedsstaaten der EU auf Zypern ohne Einschränkungen arbeiten (einschließlich der Länder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, sowie der Schweiz).

In jedem Fall aber wird eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt, wenn der Aufenthalt auf Zypern länger als drei Monate andauert und/oder eine Arbeit aufgenommen wird. Diese Aufenthaltsgenehmigung muss beim zuständigen staatlichen Melde- und Ausländeramt beantragt werden.

EU-Bürger, die auf Zypern arbeiten, haben die gleichen Rechte wie zyprische Staatsangehörige in Bezug auf Entlohnung, Arbeitsbedingungen, Wohnen, berufliche Weiterbildung, soziale Sicherheit, sowie die Mitgliedschaft in Gewerkschaften.

Welche Dokumente werden für die Aufenthaltsgenehmigung benötigt?

Sobald man sich auf Zypern aufhält und die Absicht hat zu bleiben und/oder eine Arbeit aufzunehmen, sind unter anderem folgende Schritte zu unternehmen:

Beantragung einer Ausländer-Meldekarte (ARC) bei der örtlichen Meldestelle der Polizei (diese wird umgehend ausgestellt und dient Kontrollzwecken) und gleichzeitig die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung. Dieser Antrag muss vor Ablauf der Vier-Monatsfrist beim örtlichen Ausländeramt der Polizei gestellt werden (wie o.g.). Bitte beachten Sie, dass bei Zuwiderhandlung ein Bußgeld erhoben wird.

Wohnsitznahme für EU-Bürger

Für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung hat der Antragsteller persönlich beim staatlichen Melde- und Migrationsamt zu erscheinen und in der Regel folgende Unterlagen einzureichen (zur Zeit sind die örtlichen Migrationsämter der Polizei in allen Bezirken zuständig):

  • ein ordnungsgemäß ausgefülltes Standardformular (erhältlich beim staatlichen Melde- und Migrationsamt oder beim örtlichen Migrationsamt der Polizei) entsprechend der Art der Aufenthaltsgenehmigung, die man beantragen möchte (Beschäftigungsverhältnis, Selbständigkeit usw.);
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis;
  • einen beglaubigten Mietvertrag;
  • zwei aktuelle Passfotos;
  • sowie ein Nachweis über die Beantragung einer Sozialversicherungsnummer.

Bei Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung für Angehörige sind folgende Unterlagen nachzuweisen:

Wohnsitznahme für EU-Bürger
  • Beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde, wenn die Heirat nicht in Zypern stattgefunden hat;
  • falls die Heirat in Zypern stattgefunden hat, müssen EU-Bürger und Bürger eines Mitgliedsstaates des Haager Abkommens einen Nachweis des Familienstandes vorweisen. Bürger aus Drittstaaten müssen einen Familienstandnachweis vorweisen, welcher vom Staatsregister herausgegeben wurde und vom Außenministerium und der zyprischen Botschaft ihres Landes genehmigt wurde.

Die Aufenthaltsgenehmigung wird innerhalb einer Woche nach Antragsstellung ausgestellt.

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