Die neue Körperschaftsteuer in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Das Emirat Dubai und gleichzeitig auch alle anderen Emirate der V.A.E. führen zum 01. Juni 2023 die Körperschaftsteuer ein. Gültigkeit besitzt diese neue steuerliche Regelung für alle Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Juni 2023 beginnen.
Körperschaftsteuer, Freibeträge und diverse Ausnahmen
Steuern waren in Dubai und in den anderen Emiraten der V.A.E. bisher eine Art Fremdwort. Zum 01. Juni 2023 ändert sich dies nun in folgender Weise:
Firmen mit einem steuerpflichtigen Jahresgewinn von bis zu AED 375,000.00 bleiben auch nach dem 01. Juni 2023 steuerfrei. Diese Regelung dient insbesondere der Unterstützung von Kleinunternehmen und Start-ups.
Firmen mit einem steuerpflichtigen Jahresgewinn von mehr als AED 375,000.00 unterliegen zukünftig einer Körperschaftsteuer in Höhe 9%.
Die Körperschaftsteuer wird lediglich auf den bereinigten buchhalterischen Nettogewinn des Unternehmens erhoben.
Die Einführung der Körperschaftsteuer in den Vereinigten Arabischen Emiraten dient der Festigung der Emirate in ihrer Rolle als weltweit führende internationale Drehscheibe für Unternehmen und Investitionen. Zugleich fördert die Einführung der Körperschaftsteuer die Beschleunigung aller erforderlichen Entwicklungsschritte hinsichtlich Transformation und Erreichung wichtiger strategischer Ziele.
Insbesondere aber dient die Einführung der Körperschaftsteuer in den Vereinigten Arabischen Emiraten der Erfüllung internationaler Standards im Hinblick auf Steuertransparenz und zur Vermeidung steuerschädlicher Praktiken.
Dieser letztgenannte Punkt ist für den Standort Dubai und die gesamten Vereinigten Arabischen Emirate von enormer Wichtigkeit. Er trägt ganz wesentlich dazu bei, dass Firmen mit Sitz in den V.A.E. auch in Zukunft uneingeschränkt ihre internationalen Geschäfte betreiben können - ohne Restriktionen oder gar Aberkennung der steuerlichen Substanz durch bzw. im Ausland.
Keiner Körperschaftsteuer in den Emiraten unterliegen weiterhin natürliche Personen und deren Einkommen aus Beschäftigung, Immobilien, Aktiengewinnen und auch anderen persönlichen Einkünfte, welche nicht mit einem Gewerbe innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate verbunden sind, sowie
- ausländische Investoren, die keine Geschäftstätigkeit in den V.A.E. ausüben;
- Unternehmen in den sogenannten Freihandelszonen, welche die entsprechenden Anforderungen erfüllen;
- Unternehmen auf Kapitalgewinne und Dividendeneinkünfte, sofern es sich um eine qualifizierte Beteiligung handelt;
- keine Quellensteuer auf inländische und grenzüberschreitende Transaktionen;
- und auch auf qualifizierte, konzerninterne Transaktionen und Umstrukturierungen wird keine Körperschaftsteuer erhoben.
Im Ausland durch die Gesellschaft entrichtete Steuern können in den Vereinigten Arabischen Emiraten angerechnet werden.
Es gelten großzügige Regelungen für Unternehmen hinsichtlich der Übertragung und der Nutzung von Verlusten.
Die Vereinigten Arabischen Emirate bleiben auch mit Einführung einer geringen Körperschaftsteuer das Paradies für Unternehmer außerhalb der Europäischen Union. Und bedenken Sie bitte, die Erfüllung internationaler Standards im Hinblick auf Steuertransparenz und zur Vermeidung steuerschädlicher Praktiken betrifft nicht nur Dubai und die Vereinigten Arabischen Emirate. Zukünftig wird wohl jeder Staat entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen, um nicht auf sogenannten Schwarzen Listen zu landen.