Dubai IP-Box

pmg

IP-Box und Steuern in Dubai 2025

Was versteht man unter Dubai IP-Box?

Die IP-Box (auch bekannt als Patentbox) ist eine spezielle steuerliche Regelung in Dubai bzw. den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE). Sie ermöglicht es Unternehmen, Einkünfte aus qualifiziertem geistigem Eigentum – also z.B. Patenten oder urheberrechtlich geschützter Software – zu begünstigten Steuerkonditionen zu versteuern.

Konkret bedeutet das, unter bestimmten Voraussetzungen beträgt die Körperschaftsteuer auf solche IP-Einkünfte 0%, anstatt des regulären Steuersatzes von 9%, der seit Einführung der Unternehmenssteuer in den VAE gilt.

Dieses Modell soll innovative Unternehmen entlasten und Anreize schaffen, Geistiges Eigentum in den VAE zu halten und zu nutzen.

Für Unternehmer, die eine Expansion oder Firmengründung in Dubai planen, ist die Dubai IP-Box besonders interessant. Sie bietet die Möglichkeit, Gewinne aus Forschung und Entwicklung, Technologien und anderen Innovationen nahezu steuerfrei zu vereinnahmen.

Im Klartext: Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise ein patentiertes Produkt oder eine eigens entwickelte Software monetarisiert (etwa durch Lizenzeinnahmen), können diese Einnahmen in Dubai von der Körperschaftsteuer befreit sein – vorausgesetzt, sie fallen unter die IP-Box-Regelung.

Im Folgenden erklären wir sachlich und verständlich, wie die IP-Box in den VAE funktioniert, welche Geschäftsbereiche typischerweise davon profitieren und was Sie beachten müssen, um die Vorteile optimal zu nutzen.


Aktueller Rechtsrahmen in Dubai (VAE) (Stand 2025)

Seit dem Geschäftsjahr 2023 wurde in den VAE eine landesweite Körperschaftsteuer eingeführt. Der allgemeine Steuersatz beträgt 9% auf Unternehmensgewinne oberhalb eines Freibetrags von derzeit 375.000 AED. Dubai und alle anderen Emirate unterliegen diesem föderalen Steuergesetz.

Gleichzeitig wurden aber steuerliche Anreize geschaffen, um die VAE weiterhin attraktiv für Unternehmen zu halten. Einer dieser Anreize ist die IP-Box-Regelung, die rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Einführung der VAE Körperschaftsteuer gilt. Das heißt, schon ab dem ersten steuerpflichtigen Jahr können Unternehmen von den IP-Box-Vorteilen profitieren.

Die rechtliche Grundlage für die IP-Box in den VAE ist in ergänzenden Bestimmungen zum Körperschaftsteuergesetz verankert. In entsprechenden Cabinet Decisions (Kabinettbeschlüssen) und ministeriellen Richtlinien wurde festgelegt, welche intellektuellen Eigentumsrechte als „qualifizierend“ gelten und unter welchen Bedingungen die 0% Steuer auf IP-Einkünfte in Anspruch genommen werden kann.

pmg

Wichtig: Diese Regelungen folgen modernen internationalen Standards, z.B. dem sogenannten Nexus-Prinzip, das sicherstellt, dass die Steuervergünstigung hauptsächlich echten Innovationsleistungen zugutekommt.

Im Jahr 2025 sind all diese Bestimmungen in Kraft und bilden den aktuellen Rahmen, den Unternehmer kennen sollten, wenn sie ihre IP-Strategie nach Dubai verlagern möchten.

Wie funktioniert die IP-Box in Dubai (VAE)?

Die VAE IP-Box ermöglicht es Unternehmen, Gewinne aus bestimmten immateriellen Vermögenswerten steuerfrei zu stellen. Doch wie genau funktioniert das?

Im Wesentlichen müssen zwei Kernbedingungen erfüllt sein:

  • Qualifizierter IP-Vermögenswert: Das geistige Eigentum, aus dem Einnahmen erzielt werden, muss zu den qualifizierten IP-Rechten gehören. (Was darunter fällt, erläutern wir gleich im nächsten Abschnitt.)

  • Qualifizierte Verwertung: Die Einnahmen müssen aus der aktiven Verwertung dieses IP resultieren, zum Beispiel durch Lizenzierung an Dritte. Solche Einkünfte können dann mit 0% Körperschaftsteuer besteuert werden.

Die IP-Box befreit nicht automatisch alle Gewinne eines Unternehmens von der Steuer, sondern nur den Teil, der direkt auf qualifizierte IP zurückzuführen ist. Andere Geschäftseinnahmen bleiben normal steuerpflichtig (sofern sie nicht unter andere Ausnahmen fallen). Mit der IP-Box schafft Dubai also einen steuerlichen Safe Haven für Innovationserträge, ohne jedoch das gesamte Unternehmen pauschal steuerfrei zu stellen.

Wenn Ihre Firma also beispielsweise sowohl klassische Dienstleistungen erbringt als auch Lizenzeinnahmen aus einem Patent erhält, müssen die Dienstleistungsgewinne mit 9% versteuert werden, während die Patentlizenzeinnahmen bei Erfüllung der Voraussetzungen steuerfrei bleiben können.

Unternehmen in Dubai und den gesamten VAE können so ihre Steuerlast deutlich senken, wenn ein wesentlicher Teil ihres Gewinns aus innovativen, IP-basierten Geschäftsmodellen stammt.

Qualifizierte IP-Rechte und begünstigte Einkünfte

Nicht jedes Geistige Eigentum fällt unter die IP-Box. Die VAE-Regelung definiert klar, was als „qualifying IP“ (qualifizierte IP) gilt. Dazu gehören in der Regel:

  • Patente: Technische Erfindungen, die durch ein Patent geschützt sind. Beispiel: Ein neuartiges Maschinenbauteil oder ein pharmazeutischer Wirkstoff, der patentiert wurde.

  • Urheberrechtlich geschützte Software: Eigenentwickelte Software, die dem Urheberrecht unterliegt. Beispiel: Ein selbst entwickeltes Software-Tool oder eine App, deren Quellcode Ihr Unternehmen erstellt hat.

  • Patenten gleichgestellte Rechte: Rechte, die funktional einem Patent entsprechen, z.B. Gebrauchsmuster oder vergleichbare Schutzrechte für Innovationen. Diese werden ebenfalls als qualifizierte IP anerkannt, sofern sie einen ausreichenden Innovationscharakter haben.

Nicht qualifizierend sind hingegen rein marketingbezogene IP-Rechte wie Marken, Logos, Markenamen oder Kundenlisten. Solche Rechte gelten nicht als Qualifying IP im Sinne der IP-Box, weil sie nicht unmittelbar aus Forschung und Entwicklung entstehen, sondern eher Marketingwert darstellen.

Einnahmen aus der bloßen Nutzung eines Markennamens (Franchise-Gebühren o.ä.) würden also nicht unter die 0%-Regel fallen, sondern regulär mit 9% besteuert.


Welche Einkünfte sind begünstigt?

Vor allem Lizenzgebühren und Verkaufserlöse aus den oben genannten qualifizierten IP-Rechten. Das heißt, wenn Sie Ihr Patent lizenzieren (anderen gegen Gebühr die Nutzung erlauben) oder Ihre Software lizensieren/vermieten, zählen die Einnahmen daraus als qualifizierte IP-Einkünfte.

Auch Gewinne aus dem Verkauf eines qualifizierten IP-Vermögenswerts (z.B. wenn Sie ein Patent an ein anderes Unternehmen verkaufen) können unter die IP-Box in den VAE fallen. Wichtig ist, dass diese Einnahmen eindeutig der Verwertung des IP zugeordnet sind.

pmg

Voraussetzungen und Grenzen der Steuerbegünstigung

Die Regelungen zur IP-Box in Dubai und allen anderen Emiraten ist großzügig, aber sie ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, um Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass nur echte Innovationsleistungen gefördert werden:

  • Aktive IP-Nutzung: Ihr Unternehmen muss das IP aktiv nutzen oder verwerten. Das klassische Beispiel ist die Lizenzierung – Sie erteilen Dritten Nutzungsrechte und erzielen dadurch Einnahmen. Interne Nutzung der IP („eingebettete“ IP) – also wenn Sie das IP nur in Ihren eigenen Produkten/Dienstleistungen verwenden – genießt nicht in vollem Umfang die 0%-Besteuerung.

    In diesem Fall fließen die Vorteile des IP indirekt in Ihren Produktverkauf ein, und diese Verkaufsgewinne unterliegen dann regulär der Steuer. Kurz gesagt: Die maximale Begünstigung gibt es vorrangig für direkte IP-Einnahmen (z.B. Lizenzen, Verkauf der Rechte), nicht für indirekte Gewinne durch IP-gestützte Produkte.

    Beispiel

    Ihre Firma hat ein patentiertes Medizingerät und verkauft dieses Gerät selbst. Die Erlöse aus den Geräteverkäufen sind keine direkten Lizenzeinnahmen – hier greift die IP-Box also nicht, sondern es fällt Körperschaftsteuer an. Würden Sie jedoch einem anderen Hersteller eine Lizenz geben, dieses patentierte Gerät zu produzieren, wären die Lizenzgebühren daraus steuerfrei.

  • Substanz und Entwicklungstätigkeit: Die VAE orientieren sich am internationalen Nexus-Prinzip. Vereinfacht bedeutet das: Die Steuerfreiheit ist umso umfangreicher, je mehr Ihr Unternehmen selbst zur Entwicklung des IP beigetragen hat. Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie eigene Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) im Zusammenhang mit dem IP betrieben haben oder zumindest die Weiterentwicklung steuern.

    Wurde das IP nur extern eingekauft ohne eigene Entwicklungsleistung, ist die Begünstigung möglicherweise geringer. In der Praxis wird dies durch eine Verhältnisrechnung abgebildet – hat Ihr Unternehmen z.B. 80% der Entwicklungsaufwendungen getragen, können auch ca. 80% der daraus erzielten IP-Einnahmen steuerfrei sein.

    Dies soll sicherstellen, dass echte Innovation belohnt wird. Für Sie als Unternehmer heißt das: Es lohnt sich, F&E im Unternehmen (auch in Dubai) durchzuführen, um den vollen Vorteil zu erhalten.

  • Nachweispflichten: Um die IP-Box in Anspruch zu nehmen, müssen Dokumentationen geführt werden. Sie müssen gegenüber den Behörden darlegen können, welches IP genau qualifiziert, wie die Einkünfte daraus entstehen und dass alle Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört z.B. der rechtliche Nachweis des Patents oder Urheberrechts, Verträge über Lizenzen, Aufzeichnungen über F&E-Kosten etc.

    Die zuständigen Stellen in den VAE können diese Informationen verlangen, um die Qualifikation Ihrer IP-Einkünfte zu bestätigen.

  • Einhaltung des lokalen Steuerregimes: Selbstverständlich müssen Unternehmen, die die IP-Box nutzen wollen, auch alle allgemeinen Anforderungen des VAE-Steuerrechts erfüllen. Dazu zählt u.a. die Registrierung zur Körperschaftsteuer, fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen und – falls Ihr Unternehmen in einer Freizone ansässig ist – die Einhaltung der dortigen Bedingungen für 0%-Besteuerung (z.B. kein Geschäft im Inland). Die IP-Box-Vergünstigung gilt einheitlich im gesamten Land, egal ob Freizone oder Festland, aber sie addiert sich gewissermaßen zu den bestehenden Regelungen. Beispiel: Ein Freezone-Unternehmen, das ohnehin von 0% Steuern auf Auslandsgewinne profitiert, kann zusätzlich die IP-Box nutzen, um auch IP-Lizenzeinnahmen aus eventuell inländischen Quellen steuerfrei zu stellen, solange die IP-Box-Bedingungen erfüllt sind.

Die IP-Box in Dubai ist kein automatischer Freibrief, aber bei richtiger Anwendung ein mächtiges Instrument zur Steueroptimierung. Unternehmen müssen gezielt planen und gewisse Spielregeln beachten – dann winkt für 2025 und darüber hinaus eine steuerfreie Monetarisierung Ihrer Innovationen.


Fünf Praxisbeispiele zur Dubai IP-Box

Innovatives Geistiges Eigentum kann in vielen Branchen entstehen. Hier sind fünf gängige Geschäftsbereiche, in denen Unternehmen die IP-Box in den VAE effektiv nutzen können – jeweils mit einem praxisnahen Beispiel:

  • Software und IT: Ein junges Software-Unternehmen in Dubai hat eine eigene SaaS-Plattform entwickelt und international patentieren lassen. Das Unternehmen lizenziert diese Software an Kunden in Europa und den USA gegen monatliche Gebühren.

    Beispiel: Die Firma erzielt jährliche Lizenzeinnahmen in Millionenhöhe. Dank der IP-Box werden diese Einnahmen in Dubai mit 0% besteuert. Das macht die IT-Expansion nach Dubai hochattraktiv, da die Gewinne aus dem Software-IP nahezu vollständig im Unternehmen reinvestiert werden können, anstatt als Steuer abzufließen.

  • Pharma und Biotechnologie: Ein Pharma-Startup gründet eine Niederlassung in Dubai, die Inhaberin der Patente für zwei neuartige Medikamente ist. Die Forschungsarbeit erfolgte teils im Ausland, aber die Patente wurden auf die Dubai-Gesellschaft übertragen.

    Beispiel: Das Unternehmen vergibt Lizenzen an globale Pharmakonzerne, die die Medikamente produzieren und vertreiben. Die dafür fließenden Royalty-Zahlungen (Lizenzgebühren) kommen der Dubai-Gesellschaft zugute. Unter der IP-Box-Regelung sind diese Royalty-Einkünfte steuerfrei. So spart das Pharma-Startup immense Kosten und kann weitere Forschung finanzieren – ein klarer Wettbewerbsvorteil in der Biotech-Branche.

  • Maschinenbau und industrielle Technik: Ein Maschinenbau-Unternehmen entwickelt in seinem Forschungszentrum eine revolutionäre Fertigungstechnologie, die es zum Patent anmeldet. Anstatt selbst Fabriken weltweit aufzubauen, lizenziert die Firma aus Dubai diese Technologie an andere Hersteller.

    Beispiel: Mehrere ausländische Produktionsbetriebe zahlen jährliche Lizenzgebühren, um das patentierte Verfahren nutzen zu dürfen. Die Dubai Gesellschaft, die das Patent hält, nimmt diese Gebühren ein. Mit der IP-Box bleiben die Einnahmen steuerfrei. Ergebnis: Das Unternehmen kann sein Know-how global vermarkten, ohne dass die Lizenzerträge durch Körperschaftsteuer gemindert werden.

  • Energie- und Umwelttechnologie: Ein CleanTech-Unternehmen mit Sitz in Dubai besitzt Patente auf effektive Solarpanel-Technologien und Energiespeicher. Es hat zudem eigene Software entwickelt, um Energienetze zu steuern.

    Beispiel: Das Unternehmen schließt Nutzungsverträge mit Energieversorgern in verschiedenen Ländern, die seine patentierten Solarmodule und die zugehörige Software einsetzen. Die Einnahmen aus diesen Lizenzverträgen – seien es einmalige Lizenzgebühren oder umsatzabhängige Royalty-Zahlungen – qualifizieren sich für die IP-Box. Dadurch bleiben die Gewinne aus diesen grünen Innovationen steuerlich unangetastet, was dem CleanTech-Unternehmen hilft, in neue Umweltprojekte zu investieren.

  • Fintech und Künstliche Intelligenz (KI): Ein Fintech-Startup in Dubai entwickelt einen KI-Algorithmus zur Betrugserkennung im Zahlungsverkehr und lässt den Software-Code urheberrechtlich schützen (vergleichbar mit einem Softwarepatent).

    Beispiel: Banken und Zahlungsdienstleister weltweit integrieren diese KI-Lösung über Lizenzen in ihre Systeme und zahlen jährliche Nutzungsgebühren. Die aus Dubai heraus verwalteten Lizenz-Einnahmen fallen unter die IP-Box. Somit werden die Erträge aus dem Fintech-IP nicht besteuert. Das Startup kann dank dieser Ersparnis schneller skalieren, mehr Fachkräfte einstellen und seine Technologie weiterentwickeln – wiederum Aktivitäten, die den Nexus-Nachweis für künftige Steuerbefreiungen stärken.

pmg
pmg

Diese Beispiele zeigen quer durch verschiedene Branchen – von Software über Pharma bis zu High-Tech und Finanzen – Unternehmen in den VAE können die IP-Box für sich nutzen. Überall dort, wo Innovation und Geistiges Eigentum im Geschäftsmodell eine zentrale Rolle spielen, eröffnet Dubai mit der IP-Box attraktive Rahmenbedingungen. Die genannten Szenarien sind natürlich vereinfacht; in der Praxis benötigt jede Branche eine angepasste Strategie, um die IP-Box optimal auszuschöpfen.

Im nächsten Abschnitt zeigen wir, welche Schritte typisch sind, um als Unternehmer von der IP-Box zu profitieren.

So nutzen Sie die IP-Box in Dubai (VAE)

Wenn Sie erwägen, die IP-Box für Ihr Unternehmen zu nutzen, sollten Sie planvoll vorgehen. Die folgenden Schritte haben sich in der Praxis bewährt, um eine Expansion oder Neugründung in Dubai mit Fokus auf IP-Vorteile erfolgreich umzusetzen. Dabei stehen wir Ihnen in jeder Phase als verlässlicher Partner zur Seite:

  1. Eigene IP identifizieren und analysieren: Erfassen Sie systematisch alle geistigen Eigentumsrechte in Ihrem Unternehmen – sowohl bereits vorhandene als auch solche, die in Zukunft entstehen könnten.

    Handelt es sich zum Beispiel um patentierbare Erfindungen, selbst entwickelte Software oder vergleichbare Innovationen? Nur wenn eindeutig feststeht, welche Ihrer IP-Vermögenswerte qualifiziert sind, können Sie die weiteren Schritte gezielt darauf ausrichten. Falls Sie bei dieser Analyse Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen bereits in dieser frühen Phase gern beratend zur Seite.

  2. Mit unserer Unterstützung die geeignete Gesellschaft in Dubai gründen: Treffen Sie mit unserer Unterstützung eine fundierte Entscheidung, in welcher Rechtsform und Jurisdiktion in den VAE Sie Ihr Unternehmen aufsetzen. Viele Gründer wählen eine Gesellschaft in einer der Dubai Freezones, da diese Zonen ausländischen Investoren 100 % Eigentum erlauben und generell steuerliche Vorteile bieten.

    Wichtig ist, eine Free Zone auszuwählen, die zu Ihrer Branche passt und die Ansiedlung von IP-basierten Unternehmen erlaubt – auch hierbei beraten wir Sie mit unserer Erfahrung. Alternativ kommt eine Gründung auf dem Festland (Mainland) infrage, insbesondere wenn Sie vor Ort Geschäfte tätigen wollen.

    Wir erläutern Ihnen die Vor- und Nachteile beider Optionen, damit Sie die optimale Wahl treffen. In beiden Fällen muss die neue Gesellschaft bei der Steuerbehörde registriert werden – um diesen Schritt kümmern wir uns selbstverständlich. Denken Sie bei der Planung der Unternehmensstruktur auch daran, die IP-Rechte in dieser Dubai-Gesellschaft zu bündeln (z.B. als IP-Holding oder operative Lizenzgesellschaft). Unser Team hilft Ihnen, diese Struktur von Anfang an optimal aufzusetzen.

  3. IP-Rechte auf die Dubai-Gesellschaft übertragen: Damit Sie die IP-Box nutzen können, muss die Dubai Gesellschaft Eigentümerin der qualifizierten IP-Rechte sein.

    Wir stehen Ihnen als Partner zur Seite, um dies sicherzustellen. Im Klartext, Sie übertragen vorhandene Patente, Softwarelizenzen etc. auf das neue Unternehmen in den VAE – etwa durch Verkauf oder Einbringung – oder melden neue Entwicklungen direkt im Namen der Dubai Gesellschaft zum Patent bzw. zum Schutz an.

    Unsere Experten sorgen für eine vertraglich einwandfreie Gestaltung dieser Übertragungen, sodass Rechte und Nutzungsentgelte klar zugeordnet sind. Gleichzeitig unterstützen wir Sie dabei, bestehende Lizenzverträge mit Dritten anzupassen oder neu abzuschließen, sodass Lizenznehmer künftig an die Dubai-Firma zahlen. Dadurch stellen Sie sicher, dass die entsprechenden Einnahmen in Dubai anfallen und somit unter die IP-Box-Regelung fallen können.

  4. Substanz und F&E-Tätigkeiten sicherstellen: Auch wenn Dubai sehr attraktive Konditionen bietet, sollte Ihr Unternehmen vor Ort über ausreichende wirtschaftliche Substanz verfügen. Dazu gehören beispielsweise Büroflächen, Personal und aktive Geschäftstätigkeit in Dubai.

    Wir unterstützen Sie dabei, diese Substanz aufzubauen, von der Anmietung eines Büros bis zur Einstellung qualifizierter Fachkräfte. Insbesondere für die IP-Box sollte Ihre Firma idealerweise eigene Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten vorweisen können, sei es durch ein kleines Entwicklungsteam in Dubai oder durch vergebene Entwicklungsaufträge.

    Wir helfen Ihnen auch, solche F&E-Strukturen aufzubauen, um den Nexus-Nachweis zu erbringen, dass die IP-Entwicklung eng mit Ihrer Dubai Gesellschaft verknüpft ist.

    Auch Dienstleistungen rund um das Geistige Eigentum (z.B. IP-Management, Lizenzmarketing, technischer Support) lassen sich in Dubai ansiedeln. Je realer und aktiver Ihre Präsenz vor Ort ist, desto sicherer erfüllen Sie alle Voraussetzungen und können voll von der Steuerbefreiung profitieren.

  5. Compliance und laufende Optimierung: Nachdem Ihr Unternehmen gegründet ist und die IP übertragen wurde, beginnt der laufende Betrieb. Jetzt gilt es, die IP-Box-Nutzung korrekt in Ihrer Steuererklärung anzugeben und alle erforderlichen Nachweise bereitzuhalten. Dabei lassen wir Sie selbstverständlich nicht allein.

    Unser Team unterstützt Sie dabei, diese Meldung ordnungsgemäß vorzunehmen und die Dokumentation vollständig zu führen.

    Behalten Sie zudem regelmäßig im Blick, ob neue Projekte oder IP-Initiativen hinzukommen, die ebenfalls von der IP-Box profitieren könnten. Auch in diesem fortlaufenden Prozess stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Es empfiehlt sich, jährlich zu prüfen, ob weiterhin alle Kriterien erfüllt sind (z.B. Anforderungen an F&E oder Dokumentationspflichten), insbesondere wenn sich die Rechtslage weiterentwickelt.

    Da wir uns im Jahr 2025 befinden, ist der aktuelle Rahmen zwar gesteckt, doch auch künftig sind Anpassungen nicht ausgeschlossen. Durch unsere laufende Beratung stellen wir sicher, dass Sie stets auf dem neuesten Stand bleiben. Somit bleibt Ihre Steuerstruktur nicht nur compliant, sondern weiterhin optimiert.

Jeder Fall ist etwas anders gelagert, je nach Größe Ihres Unternehmens, Branche und IP-Portfolio, aber das Grundprinzip bleibt: Mit kluger Planung und Umsetzung lassen sich in Dubai hochinnovative Geschäfte nahezu steuerfrei betreiben. Das Ergebnis ist ein deutlicher Wettbewerbsvorteil und mehr finanzielle Mittel, die ins Wachstum oder neue Innovationen fließen können.


Fazit: Dubai als Innovationsstandort nutzen

Die Einführung der IP-Box in Dubai unterstreicht die Strategie der VAE, sich als führender Innovationsstandort zu positionieren.

Für Unternehmer bedeutet das konkret, Innovation wird belohnt. Wenn Sie über Patente, innovative Technologien oder eigenes Software-Know-how verfügen, bietet Dubai einen rechtlichen Rahmen, der Ihre Innovations-Erträge schützt – und zwar vor der Steuerlast.

Natürlich erfordert die Inanspruchnahme etwas Vorbereitung und die Einhaltung der Regeln, doch der Aufwand lohnt sich angesichts potenzieller Steuerersparnisse erheblich. Viele Unternehmen haben diesen Schritt bereits vollzogen oder planen ihn, um sich einen frühen Vorteil im Markt zu sichern.

pmg

Bleiben Sie jedoch realistisch und gut informiert! Jedes Land passt seine Gesetze an, und auch in den VAE ist es wichtig, durch uns stets aktuell informiert zu bleiben und gegebenenfalls seine Strukturen anzupassen. Insgesamt aber zeigt die IP-Box schon jetzt, dass Dubai ein äußerst attraktiver Ort für forschungs- und entwicklungsintensive Unternehmen ist. Sie verbinden hier erstklassige Infrastruktur und Business-Umfeld mit einem steuerlichen Incentive, das weltweit seinesgleichen sucht.


Kostenfreie Erstberatung und Kontakt

Sie haben Interesse, die Vorteile der IP-Box zu nutzen? Kontaktieren Sie uns jetzt – wir helfen Ihnen dabei, die Weichen richtig zu stellen. Klicken Sie einfach auf einen der beiden Buttons, um direkt mit uns in Verbindung zu treten.

Es gelten unsere Terms & Conditions, bitte beachten Sie auch unsere Rechts- und Nutzungshinweise.