08.3 Aussensteuergesetz Deutschland

Aussensteuergesetz

Aussensteuergesetz

AUSSENSTEUERGESETZ

An diesem Punkt könnte es nun für viele weitere Leser spannend werden, denn die erweiterte beschränkte Steuerpflicht erfasst, verglichen mit der Wegzugsbesteuerung, noch ein paar Parameter mehr.
Sie können unter Umständen durchaus auch weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein, obwohl Sie ordentlich in der alten Heimat abgemeldet wurden und dort auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr ausüben.

Wie ist das möglich?

Generell kennt das deutsche Steuerrecht vier Arten der Steuerpflicht: die unbeschränkte Steuerpflicht, eine beschränkte Steuerpflicht, die erweiterte beschränkte Steuerpflicht und keine Steuerpflicht.

Unbeschränkte Steuerpflicht

Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn Sie in Deutschland gemeldet sind, also dort einen Wohnsitz haben, dort Ihr gewöhnlicher Aufenthalt ist oder Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. Liegt dies nicht vor oder ist es nicht ganz klar, müssen wir uns die 183-Tage-Regel etwas genauer anschauen, aber auch den ggf. zur Verfügung stehenden Wohnraum in der alten Heimat, die Verfügungsgewalt über ein Fahrzeug und einige weitere Details.

Keine Steuerpflicht

Haben Sie sich in Deutschland abgemeldet und im Zielstaat ordnungsgemäß angemeldet und es lässt sich kein gewöhnlicher Aufenthalt mehr in Ihrer alten Heimat nachweisen, so sind Sie dort nicht mehr steuerpflichtig.

Hinweis: Sogenannten Digitalen Nomaden ist es dringend anzuraten, diesen Weg zu wählen – unangemeldet in der Welt umher zu ziehen ist nicht nur ein versicherungstechnisches Problem, sondern könnte sich auch unangenehm auswirken, sollten Sie irgendwo auf der Welt einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Dazu genügt es in einigen Ländern schon, wenn Sie die vorgegebene Reisegeschwindigkeit mit dem Auto übertreten.

Beschränkte Steuerpflicht

Auch wenn Sie nicht mehr der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, kann es durch verbleibende Einnahmen innerhalb der alten Heimat dazu kommen, dass Sie zumindest beschränkt steuerpflichtig bleiben. Insbesondere Mieteinnahmen aus Eigentum in Deutschland sind eine Einnahme, welche in Deutschland steuerpflichtig für Sie bleiben wird. Aber auch Zinsen auf ein in Deutschland bestehendes Bankkonto und Depotvermögen können dazu führen. Ergreifen Sie nicht rechtzeitig entsprechend geeignete Maßnahmen, kann es dazu kommen, dass erzielte Gewinne trotz Auslandswohnsitz weiterhin in Deutschland besteuert werden und somit eine beschränkte Steuerpflicht bestehen bleibt. Auch eine Beteiligung an einem Gewerbe in Deutschland führt zur beschränkten Steuerpflicht. Als beschränkt Steuerpflichtiger sind Sie weiter zur jährlichen Abgabe einer Steuererklärung in Deutschland verpflichtet.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Nach Wegzug aus Deutschland unterliegen Sie u.a. beispielsweise noch für fünf Jahre der erweiterten beschränkten Steuerpflicht im Erbschafts- oder auch Schenkungsfall. Auf zehn Jahre erhöht sich diese Frist wenn:

  1. Die Wohnsitzverlagerung in ein Staatsgebiet mit niedriger Besteuerung erfolgt. Das bedeutet, es handelt sich hierbei um ein Land, welches eine deutlich niedrigere Einkommenssteuer erhebt, als dies in Deutschland der Fall ist.

Definition nach dem Außensteuergesetz der BRD: Ein Niedrigsteuerland ist ein Land dann, wenn die Belastung durch die dort erhobene Einkommensteuer bei einer dort ansässigen unverheirateten natürlichen Person, die ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 77.000 Euro bezieht, um mehr als ein Drittel niedriger als in Deutschland ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 AStG) oder aufgrund einer gegenüber der dort allgemeinen Besteuerung eingeräumten Vorzugsbesteuerung erheblich gemindert ist und der Steuerpflichtige nicht nachweisen kann, dass seine dortige Einkommensteuer nicht mindestens zwei Drittel der entsprechenden deutschen Einkommensbesteuerung beträgt (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG).

  1. Vor dem Wegzug des Steuerpflichtigen, dieser innerhalb der letzten zehn Jahren zumindest fünf Jahre als deutscher Staatsangehöriger unbeschränkt steuerpflichtig gewesen ist.
  2. Wesentliche wirtschaftliche Interessen auch nach dem Wegzug durch den Steuerpflichtigen weiterhin im Inland verfolgt werden.

Nur wenn diese Voraussetzungen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht erfüllt werden, unterliegt der Steuerpflichtige für zehn Jahre einer erweiterten beschränkten Steuerpflicht, sofern dies nicht durch ein DBA ausgeschlossen ist. Dies bedeutet, dass alle Einkünfte in Deutschland, die dort nicht zu den ausländischen Einkünften gehören, mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind.

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