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Länderinfos

Hinweis für interessierte Leser aus Österreich und der Schweiz

Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Webseite hauptsächlich auf die steuerlichen und sozialen Rahmenbedingungen in Deutschland ausgerichtet ist. Dies betrifft insbesondere die Sozialversicherungskosten, Steuerregelungen und weitere spezifische Angaben.

Wir sind jedoch ebenso in der Lage, Unternehmer und Unternehmen aus Österreich und der Schweiz kompetent zu beraten. Obwohl der Umfang unserer Webseite es nicht zugelassen hat, spezifische Vergleiche und Darstellungen für Österreich und die Schweiz ausführlich zu behandeln, stehen wir Ihnen für individuelle Beratungen und maßgeschneiderte Lösungen jederzeit zur Verfügung.

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen. Wir sind bestrebt, Ihnen bestmöglich zu helfen und Ihre geschäftlichen Vorhaben erfolgreich zu realisieren.

Praktische Tipps für Auswanderer nach Zypern

Hier einige praktische Tipps, um Ihnen den Start in Zypern zu erleichtern:

Parks und Spielplätze im Freien:

Gardiano Café, Larnaca
Ein beliebtes Café in Larnaca, das für sein gemütliches Ambiente und seine abwechslungsreiche Speisekarte bekannt ist.

Municipal Park, Larnaca
Ein großer Park in Larnaca, der Theater, Bibliothek, Naturkundemuseum und einen Kinderspielplatz bietet.

Musits Futsal Park Larnaca and Football Academy
Ein moderner Fußball- und Futsal-Park in Larnaca, der Trainings und Spiele für alle Altersgruppen anbietet.

Skate Park and Roller Skate, Larnaca
Ein beliebter Skatepark in Larnaca, der Möglichkeiten zum Skaten und Rollerfahren bietet.

Rope Sparti Adventure Park, Platres
Ein Abenteuerpark in Platres, der Seilrutschen und Kletteraktivitäten inmitten der Natur anbietet.

CyHerbia Botanical Park & Labyrinth
Ein botanischer Garten und Labyrinth in der Nähe von Larnaca, ideal für entspannende Spaziergänge und das Erforschen der Natur.


Indoor-Spielplätze:

Fun Factory
Ein unterhaltsamer Ort in Larnaca, der eine Vielzahl von Spielen und Aktivitäten für Kinder und Familien bietet.

Bubblepark Playground
Ein beliebter Indoor-Spielplatz in Limassol mit zahlreichen Rutschen, Trampolinen, Bumper-Bikes und speziellen Bereichen für Kinderpartys.

Bricks 4 Kidz
Ein kreatives Bildungszentrum, das Kindern durch unterhaltsame LEGO®-Bauprojekte und -Aktivitäten wichtige STEM-Konzepte vermittelt.


Hier sind einige Aktivitäten, die sowohl Erwachsenen als auch Kindern Spaß machen werden:

Bildungsreisen für Kinder durch Ecophysis nach Vavla, dem Bienenhimmel
Eine Bildungsreise, bei der Kinder einen Tag lang Imker werden und alles über Bienen und die Honigproduktion lernen können.

Riverland Dairy Bio Farm
Ein schöner Tagesausflug für die ganze Familie, um eine biologische Milchfarm zu besuchen und das Landleben zu genießen.

Mazotos Camel Park
Ein kleiner Zoo mit Spielplatz, Schwimmbad, Restaurant und der Möglichkeit, auf Kamelen zu reiten.

Vergnügungspark Parko Paliatso
Ein großer Freizeitpark mit zahlreichen Fahrgeschäften und Unterhaltungsmöglichkeiten für alle Altersgruppen.

Combat Laser oder Paintball
Ein spannendes Outdoor-Abenteuer mit Laser Tag oder Paintball-Spielen in einer speziell gestalteten Arena.

Fasouri WaterPark
Der größte Wasserpark in Zypern mit zahlreichen Wasserrutschen, Pools und Attraktionen für einen unterhaltsamen Tag.

Aquarium
Ein faszinierendes Aquarium in Protaras, das eine Vielzahl von Meereslebewesen zeigt und Spaß für die ganze Familie bietet.

Paphos Zoo
Ein großer Zoo in Paphos mit einer Vielzahl von Tieren und Vogelarten sowie spannenden Tiershows.


Wenn Ihre Kinder gerne Sport treiben, gibt es auf der Insel eine Vielzahl von Möglichkeiten:

AGO, Cyprus Sport Organisation für Kinder und Erwachsene
Ein Programm, das Sportaktivitäten für alle Altersgruppen fördert, um die körperliche Fitness und das soziale Miteinander zu verbessern.

AEL Basketball Limassol
Ein Basketballverein in Limassol, der Trainings und Spiele für Kinder und Jugendliche anbietet.

Tennisakademie in Limassol – IOANNIDES ACADEMY
Eine renommierte Tennisakademie in Limassol, die Trainingsprogramme für Spieler aller Altersgruppen und Niveaus anbietet.

MARTIAL ARTS Akademie
Eine Akademie, die verschiedene Kampfkünste wie Aikido für Kinder und Erwachsene lehrt.

Reiten auf der George’s Ranch
Eine Ranch, die Reitstunden und Ausritte in einer schönen Umgebung anbietet.

Fußball-Akademie für Kinder
Eine Fußballakademie in Larnaca, die jungen Spielern professionelle Trainingsmöglichkeiten bietet.

Tauchkurse für Kinder und Erwachsene
Eine Tauchschule in Zypern, die Kurse für Anfänger und Fortgeschrittene anbietet.


Pädagogische Hobbys:

Education, Culture and Sport for Adults and Kids
Ein umfassendes Programm des Ministeriums für Bildung, Kultur, Sport und Jugend in Zypern, das eine Vielzahl von Kursen und Aktivitäten für Erwachsene und Kinder anbietet.

Entwicklungsprogramm für Grundschulkinder in Zypern – UCMAS
Ein weltweit bekanntes Programm zur Gehirnentwicklung, das Schülern im Vorschul- und Grundschulalter mentale Arithmetik und kognitive Fähigkeiten vermittelt.

Erforschung neuer Technologien für Lernen, Spaß und Innovation mit Epiteugma Robotics
Ein innovatives Bildungszentrum, das Kindern und Jugendlichen durch Robotik und neue Technologien spielerisch Lernen und Kreativität näherbringt.

Arthouse Schule für Kunst und Design
Eine Kunstschule, die Kurse in verschiedenen Disziplinen wie Malerei, Zeichnung und Design für alle Altersgruppen anbietet.

Drama-Spiele-Workshops
Workshops, die Kindern und Jugendlichen durch dramatische Spiele und Theateraktivitäten Selbstvertrauen und kreative Fähigkeiten vermitteln.


Besuchen Sie die lokalen Märkte und Veranstaltungen, um die Kultur besser kennenzulernen.

Hier sind einige Links, damit Sie keine wichtigen Veranstaltung verpassen:

https://cy.events/events/list/

https://cyprus-magazine.com/top-cyprus-cultural-festivals-you-can-t-miss/

https://cyproplan.com/

Zusätzlich ist es hilfreich, sich vorab über die lokalen Gegebenheiten zu informieren, wie die Verkehrsregeln, Einkaufsmöglichkeiten und die besten Wohngegenden für Familien.

Ich stimme zu, dass meine angegebenen Kontaktdaten zur Bearbeitung meiner Anfrage gespeichert und genutzt werden. Außerdem bin ich mit dem Erhalt von E-Mails einverstanden. Diese Einwilligung gilt bis auf Widerruf.

Herzlichen Dank für Ihre Nachricht!
Ihr Anliegen wurde bereits an einen deutschsprachigen Kollegen in unserem Hause weitergeleitet. Eine entsprechende Rückmeldung erhalten Sie umgehend, spätestens jedoch binnen 48 Stunden. Bitte prüfen Sie ggf. Ihren Spam-Ordner.
pmg
RESIDENZ NON DOM STATUS

Einzelheiten

Option C

FIP
FINANZIELL UNABHÄNGIGE PERSONEN (HINWEIS 2)*

Reisepass
(Identitätsnachweis) Mindestens 6 Monate gültig

 

Arbeitsvertrag
(vom Arbeitgeber unterschrieben und gestempelt)

nicht anwendbar

Zahlungsnachweis für relevante Versicherungsbeiträge & Arbeitsvertrag

nicht erforderlich

Anmeldegebühr € 20
(nur Barzahlung)


erforderlich

Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
(ambulante und stationäre Behandlung)

Optionen:
1. S1 Formular / E121 Formular
2. E106 Formular
3. Zyprische Krankenkarte
4. Private Krankenversicherung

Wenn der Krankenversicherer in einem anderen Land ist, muss die Versicherungsvereinbarung vorgelegt werden. Diese muss sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungskosten abdecken.

Private KV
erforderlich
(Option Nr.4)

Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
(bei Eigentum)


erforderlich

Einkommensnachweis – beglaubigte Kontoauszüge der letzten 6 Monate


erforderlich

Mindestaufenthalt pro Jahr

183+ Tage

Hinweise

Hinweis 1:

Falls der Antragsteller eine ausländische oder Offshore-Firma besitzt, muss er entsprechende Einkommensnachweise vorlegen. Dies kann durch Kontoauszüge belegt werden, die ein monatliches persönliches Mindesteinkommen von €2.500–3.000 für die letzten drei bis sechs Monate sowie ein Guthaben von €15.000–20.000 auf dem Bankkonto des Antragstellers zeigen.

Dienstleistungen und Gebühren

Durchführung

Unkompliziert, sofern obige Voraussetzungen erfüllt werden

OECD CRS

Das Abkommen zum Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten betrifft insbesondere Bankkonten von Rechtsträgern, bspw. Offshore Gesellschaften und sonstigen Auslandsfirmen, welche nach dem 31.12.2015 eröffnet wurden, sowie sämtliche Privatkonten. So heißt es auszugsweise im OECD CRS:

(…) Die meldepflichtigen Konten umfassen Konten von natürlichen Personen und Rechtsträgern (einschließlich Trusts und Stiftungen), wobei der Standard auch die Pflicht zur Prüfung passiver Rechtsträger und ggf. Meldung der natürlichen Personen, die diese Rechtsträger tatsächlich beherrschen, beinhaltet (…)

(…) Bei bestehenden Konten von Rechtsträgern müssen die Finanzinstitute feststellen, (a) ob der Rechtsträger selbst eine meldepflichtige Person ist, was in der Regel anhand vorliegender Informationen (Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche) oder bei Bedarf über eine Selbstauskunft geschehen kann, und (b) ob der Rechtsträger ein passiver Non Financial Entity („NFE“ siehe Abschnitt VIII.D.7) ist, bei dem dann die Ansässigkeit der beherrschenden Personen zu ermitteln ist (…)

Mehr erfahren

EU-FATCA

Hierbei handelt es sich in aller Kürze beschrieben, um die Inpflichtnahme aller europäischen Finanzinstitute, Kontoinformationen zum Zweck der innereuropäischen Besteuerung an Behörden weiterzugeben.

Mehr erfahren

Die 183-Tage-Regel

Der gewöhnliche Aufenthaltsort einer Person befindet sich stets dort, an dem sie durch bestimmte Umstände erkennen lässt, dass sie sich nicht nur vorübergehend an diesem Ort beziehungsweise in diesem Gebiet aufhält. Ein solcher Umstand tritt unter anderem dann ein, wenn eine Person mehr als sechs Monate – 183-Tage-Regel – zeitlich zusammenhängend in einem bestimmten Land bleibt. Kurze Unterbrechungen bleiben hierbei unberücksichtigt.

Hinweis: Wer diesen Zeitraum von sechs Monaten überschreitet, sich dort jedoch lediglich aus Besuchs- Erholungs- oder auch Genesungsgründen befindet, begründet keinen gewöhnlichen Aufenthalt. In diesem Fall liegt die Grenze nämlich bei 12 Monaten. Und bitte beachten Sie auch den Begriff „zusammenhängend“, wenn wir über die 183-Tage-Regel sprechen. Wer also immer wieder den Ort für einen längeren Zeitraum verlässt, begründet somit keinen gewöhnlichen Aufenthaltsort. Selbst dann nicht, wenn er sich 200 Tage in einem Land aufgehalten hat, dazwischen jedoch längere Zeitperioden auf Reisen war.

Mehr erfahren

Zypern Non Dom Programm auf einen Blick

Eine ausländische Person (Non-Dom) mit steuerlichem Wohnsitz in Zypern wird im Rahmen des Non-Dom Programmes seit 16. Juli 2015 nicht der sogenannten SDC-Besteuerung in Zypern unterzogen.

Dividendenerträge, ob aus inländischen oder auch ausländischen Quellen, sind für 17 Jahre von einer Besteuerung in Zypern befreit. Daher betragen die durch einen in Zypern steuerlich ansässigen Ausländer (Non-Dom) zu zahlenden Steuern auf Dividendenerträge neuerlich nun 0,00 Prozent.

Mehr erfahren

Mit „PMGsafe“ bieten wir Ihnen eine sichere und attraktive Lösung in turbulenten Zeiten. So können Sie beruhigt sein, dass Ihr Vorhaben nicht an sich eventuell verändernden Reiseregularien und COVID-19-Vorschriften scheitert.

Sichere Firmengründung ohne persönliche Anreise

Sollten Sie sich für eine Firmengründung mit Privacy Management Group entschieden haben, so müssen Sie zur Gründung Ihres Unternehmens nicht persönlich anreisen.

  • Die Übermittlung der von Ihnen zur Gründung erforderlichen Dokumente erfolgt vollständig auf elektronischem Wege. Unser komfortables Online-System „Alpha-Client“ unterstützt Sie dabei, auch sensible persönliche Daten sicher an uns zu versenden.
  • Die Gründung Ihres Unternehmens erfolgt auf Grundlage Ihres Mandats. Auf diese Weise ist Ihr persönliches Erscheinen am Tag der Gründung nicht erforderlich. Das zuständige Register wird, sofern von Ihnen gewünscht, Sie direkt als Inhaber/Director Ihrer Gesellschaft eintragen. Es bedarf somit keiner „Zwischenlösung“, keines Treuhänders.
  • Ihre neu gegründete Firma ist innerhalb kürzester Zeit einsatzfähig, denn neben unseren garantierten Leistungen des „Full-Service-Paketes*“ kümmern wir uns für Sie beispielsweise auch um die Anmietung einer entsprechend geeigneten Betriebsstätte vor Ort.

Sichere Kontoeröffnung ohne persönliche Anreise

Auf Grund geltender Regularien wird dieser Service zwar nicht von allen Banken und FinTech-Unternehmen angeboten, Privacy Management Group ist es jedoch als langjährig erfahrener und zertifizierter Banking-Introducer gelungen, Ihnen auch im Bereich der „Geschäftskonteneröffnung ohne eigene Anreise“ entsprechend attraktive Lösungen anbieten zu können.

  • Wir bieten Ihnen die Eröffnung Ihres Geschäftskontos bei ausgewählten Banken/FinTech ohne Ihre persönliche Anreise. Der Antrag auf Kontoeröffnung erfolgt in diesem Fall auf elektronischem Wege*.

Wohnsitzverlagerung, wir sind für Sie vor Ort

Ist Ihnen eine persönliche Anreise vor Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes nicht möglich, so unterstützen wir Sie gern bei Ihren Vorbereitungen direkt vor Ort

  • durch unsere umfangreichen Leistungen des „Full-Service-Pakets“,
  • durch unsere aktive Hilfestellung bei der Suche eines geeigneten Wohnobjektes zum Kauf oder auch Miete,
  • indem wir bereits vorab die von Ihnen benötigte Informationen, beispielsweise hinsichtlich Schulen, Kindergärten, etc., für Sie beschaffen,
  • indem wir Ihnen bereits vorab bei der Suche nach einem Fahrzeug behilflich sind
  • und wir Sie auf Wunsch stetig über die aktuellen Reise- und Covid-19-Regelungen informieren.

Wir sind für Sie da, auch wenn Sie noch nicht hier sein können.

Am Telefon, via , per Mail und auf WhatsApp sind wir für Sie da. Unser gesamtes Team freut sich auf Sie und darauf, Ihnen auch in diesen unruhigen Zeiten ein gutes und sicheres Gefühl geben zu können.

Ihr

Team der Privacy Management Group

*Es gelten unsere Leistungsbeschreibungen>, Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.

Voraussetzungen zur Wohnsitzverlagerung Zypern

Die Verlagerung Ihres Wohnsitzes nach Zypern (EU) ist vergleichsweise unproblematisch und in wenigen Wochen lückenlos umsetzbar.

Zur Anmeldung in Zypern benötigen Sie:

  • einen gültigen Reisepass,
  • einen gültigen Mietvertrag zum Nachweis eines Wohndomizils in Zypern (EU),
  • Bestätigung des zyprischen Sozialversicherungsträgers inkl. Sozialversicherungsnummer.

Letztgenannte Voraussetzung erfüllen Sie, indem Sie vorab ein eigenes Unternehmen in Zypern gründen und sich folgend in Ihrem eigenen Unternehmen selbst beschäftigen.

Weitere Vorteile, welche Sie durch diese Vorgehensweise ausschöpfen:

  • Sie erhalten auf diese Weise die für den Non Dom Status erforderliche Steuernummer,
  • Sie genießen vollständigen Sozialversicherungsschutz,
  • Ihr monatliches Gehalt können Sie individuell bestimmen,
  • Sie zahlen keine Lohnsteuern auf Arbeitseinkommen bis zu 19.500 Euro pro Jahr.

Anmerkung:
Selbst wenn Sie sich, der Sinn sei hier hinterfragt, ein höheres Gehalt als Geschäftsführer zahlen möchten, heben sich die Einkommenssteuersätze auf Zypern wohltuend von den gewohnten heimischen Sätzen ab. Der zyprische Spitzensteuersatz in der Einkommenssteuer beträgt lediglich 35% für Einkommen ab 60.000 Euro und wird durch den Non Dom Status sogar für fünf Jahre auf 17,5% halbiert (für Einkommen ab 100.000 Euro pro Jahr).

Voraussetzungen zur Wohnsitzverlagerung Zypern

Die Verlagerung Ihres Wohnsitzes nach Zypern (EU) ist unproblematisch und innerhalb kürzester Zeit lückenlos umsetzbar.

Zur Anmeldung in Zypern benötigen Sie:

  • einen gültigen Reisepass,
  • einen gültigen Mietvertrag zum Nachweis eines Wohndomizils in Zypern (EU),
  • Bestätigung des zyprischen Sozialversicherungsträgers inkl. Sozialversicherungsnummer.

Letztgenannte Voraussetzung erfüllen Sie, indem Sie vorab ein eigenes Unternehmen in Zypern gründen und sich folgend in Ihrem eigenen Unternehmen selbst beschäftigen.

Weitere Vorteile, welche Sie durch diese Vorgehensweise erlangen:

  • Sie erhalten so die für Ihren Non Dom Status erforderliche Steuernummer,
  • Sie genießen vollständigen Sozialversicherungsschutz,
  • Ihr monatliches Gehalt können Sie individuell bestimmen,
  • Sie zahlen keine Lohnsteuern auf Arbeitseinkommen bis zu 22.000 Euro pro Jahr.

Anmerkung:
Selbst wenn Sie sich, der Sinn sei hier hinterfragt, ein höheres Gehalt als Geschäftsführer zahlen möchten, heben sich die Einkommenssteuersätze auf Zypern wohltuend von den gewohnten heimischen Sätzen ab. Der zyprische Spitzensteuersatz in der Einkommenssteuer beträgt lediglich 35% für Einkommen ab 72.001 Euro und wird durch den Non Dom Status sogar für fünf Jahre auf 17,5% halbiert (für Einkommen ab 100.000 Euro pro Jahr).

Zypern Firmengründung ohne versteckte Kosten
Zypern Non Dom Status
Zypern Limited Jahresgebühren im Full Service Paket
Private Steuererklärung

Grundsätzlich ist jede natürliche Person mit steuerlichem Wohnsitz innerhalb der Republik Zypern verpflichtet, eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben.

Stichtag zur Abgabe Ihrer Einkommenssteuererklärung in Zypern
Ihre Einkommensteuererklärung muss dem zuständigen Finanzamt bis spätestens 30. April des Folgejahres zugehen. Entsprechend begründet, kann in Ausnahmefällen jedoch auch eine Verlängerung dieser Frist für Sie beantragt werden.

Ausfertigung und Abgabe Ihrer Einkommenssteuererklärung
Die Jahresgebühr unseres Full-Service-Paketes beinhalten auf Wunsch bereits eine entsprechend eingehende Beratung durch einen unserer Steuerberater, sowie die Ausfertigung Ihrer Einkommenssteuererklärung.

Um eine fristgerechte Bearbeitung und Übermittlung Ihrer Einkommenssteuererklärung an das zuständige Finanzamt in Zypern gewährleisten zu können, sollten Sie sich zwecks Terminvereinbarung frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 15. Februar eines jeden Jahres, persönlich an uns wenden.

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?

Wir sind gern für Sie da!

ZYPERN NON DOM STATUS

In der Regel handelt es sich bei einer Dividende um den Teil des Gewinns, den eine Kapitalgesellschaft an ihre/n Eigentümer ausschüttet.

Unterhalten Sie Ihren persönlichen steuerlichen Wohnsitz innerhalb der Republik Zypern (EU) und besitzen Sie darüber hinaus Zypern Non-Dom-Status, so können Sie Dividenden aus dem In- und Ausland in Zypern steuerfrei vereinnahmen (Nationales Steuerrecht der Republik Zypern / Stand 01.2026).

Die Verlagerung des persönlichen und steuerlichen Wohnsitzes nach Zypern ist eine kostengünstige und weitgehend unbürokratische Angelegenheit. EU-Bürgern stehen für diesen Zweck drei wesentliche Varianten zur Verfügung, auf welche wir im Folgenden detailliert eingehen werden.

Darüber hinaus bietet Zypern allen zuwandernden Ausländern, die sehr interessante wirtschaftliche Möglichkeit, in einen sogenannten Non Dom Status einzutreten. Die bedeutenden Vorteile, welche sich aus der Verlagerung des Wohnsitzes und dem Non Dom Status in Zypern ergeben, sind in Europa einmalig.

  • Als Eigentümer oder auch Anteilseigner einer Gesellschaft besteht Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung am Unternehmen. Diese sogenannte Dividende unterliegt in der Regel der Einkommenssteuerpflicht. Personen mit Non Dom Status in Zypern vereinnahmen Dividenden vollkommen steuerfrei. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem Unternehmen des Non Dom um eine Gesellschaft in Zypern oder um eine in einem anderen Sitzstaat handelt.
  • Einer Person mit Non Dom Status in Zypern ist es durchaus gestattet, auch Gesellschaften in sogenannten Niedrigsteuerländern zu unterhalten. Dies bedeutet für Unternehmer, mit nur gering besteuerten Gesellschaften und internationalen Bankkonten, nicht nur eine hohe Flexibilität, sondern darüber hinaus auch wesentliche Steuervorteile auf sämtliche erwirtschaftete Gewinne.
  • Wer in und aus seiner neuen Heimat Zypern heraus international geschäftlich tätig sein möchte und hierfür eine internationale Umsatzsteuer-ID und Betriebsstätte benötigt, ist mit der Gründung einer juristischen Person in Zypern exzellent beraten.

Neben einer niedrigen Körperschaftsteuer, bietet die Gründung einer Zypern Limited noch einige weitere Vorteile:

  • Sie ist der einfachste und schnellste Weg zur Wohnsitznahme mit Non Dom Status in Zypern.
  • Dividenden, Zinserträge und Mieteinnahmen aus dem In- und Ausland bleiben in Zypern steuerfrei, sofern der Non Dom Status aktiv besteht. Seit Januar 2026 entfällt zudem die Special Defence Contribution auf Mieteinnahmen vollständig.
  • Firmeninhaber (Shareholder) in Zypern können sich selbst „einstellen“ und somit vollen Sozialversicherungsschutz genießen. Sie können auf diesem Wege bis zu 22.000,00 Euro pro Jahr als Einkommen aus Arbeitseinkommen vereinnahmen, ohne Lohnsteuer entrichten zu müssen.
  • Wer sich aus Gründen der gesetzlichen Altersversorgung, dem Schutz vor Arbeitslosigkeit oder aus einer anderen Motivation heraus außerdem mehr als den vg. Steuerfreibetrag als Arbeitseinkommen zahlen möchte, kann dies mit einem Lohnsteuervorteil von 50% auf fünf Jahre tun.

Voraussetzungen zur Wohnsitznahme mit Non Dom Status in Zypern

Schließen Sie dieses Fenster zunächst und kehren Sie zurück auf unsere Webseite. Dort erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie sicher, schnell und unkompliziert Ihre steuerliche Residenz mit Non Dom Status in Zypern beantragen können.

Auch für Privatanleger und Trader ist Zypern ein wahrhaftes Paradies. Kein anderer EU-Staat bietet vermögenden Privatpersonen und ansässigen Unternehmen derart viele Möglichkeiten und wirtschaftliche Vorteile.

Zins- und andere Anlagegewinne sind steuerfrei! Zypern verzichtet auf die Besteuerung dieser Erträge unabhängig davon, ob es sich hierbei um im In- oder Ausland erwirtschaftete Zins- und Anlageerträge handelt. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Webseite unter Zypern Kapitalerträge.

Unabhängig von der Frage, ob und für welchen Zweck Sie zukünftig ein Steuerzertifikat benötigen könnten, haben Sie die Möglichkeit, ein solches Zertifikat jährlich zu beantragen. Die hierfür erforderlichen Belege sind denkbar einfach zu beschaffen:

  1. Heben Sie die Boarding-Pässe Ihrer Reisen auf. Auf Grundlage derer können Sie eine simple Excel-Tabelle erstellen, welche die An- und Abreisetage in Zypern nachvollziehbar darstellt.
  2. Sammeln Sie Ihre Stromrechnungen, welche Sie von Ihrem Versorger per Post automatisch zugestellt bekommen. Stromrechnungen sollten natürlich einen angemessenen Verbrauch darstellen.
  3. Darüber hinaus benötigen Sie nun noch einen vom Finanzamt "gestempelten" Arbeits- und Mietvertrag fortlaufend über 12 Monate, Ihre letzte Einkommenssteuererklärung, den Nachweis der Zahlung aller Sozialversicherungsbeiträge und einen zu nennenden Grund, wofür Sie das Steuerzertifikat benötigen.
  4. Und auch der letzte Punkt erfordert keinen besonderen Aufwand, denn Sie besitzen eine zum Privatkonto verbundene Karte, deren Auszüge als Nachweis dienen, dass Sie Ausgaben in Zypern selbst getätigt haben.

Das war es schon! Und wenn Sie, beispielsweise bei Punkt 3., unsere Hilfe benötigen, sind wir gern für Sie da!

Zypern Non Dom

Non Dom Status in der Praxis

Die Non Dom Staaten UK, Malta, Irland & Co. bieten Ausländern mit Wohnsitz im Inland, wie auch Zypern, einen bis dahin ausschließlich im UK praktizierten Rechtsgebrauch an, den sogenannten Non Dom Status.

Im Gegensatz zum EU-Mitgliedsstaat Zypern jedoch unterscheidet sich der Non Dom Status dort in einem sehr wesentlichen Punkt. In Malta, Irland, UK & Co. ist der Non Dom Status an eine komplizierte und nachteilige Steuergesetzgebung gekoppelt, die Remittance Base Besteuerung.

Was bedeutet „Remittance Base Besteuerung“?

Einkünfte, die nicht der Besteuerung unterliegen sollen, müssen dazu auf ein Bankkonto außerhalb des Non Dom Staates fließen, dort gehalten werden und dürfen auch folgend nicht in den Non Dom Staat eingeführt oder gar dort verwendet werden.

Außerdem dürfen die Einkünfte nicht aus inländischen Quellen stammen. Sobald diese Regelung keine Beachtung durch den Non Dom findet, unterliegen diese Einkünfte, trotz Non Dom Status, der regulären Einkommenssteuer des jeweiligen Landes.

Die Nachteile

Das dies im alltäglichen Geschäfts- und Privatleben enorme Probleme mit sich bringen kann und letztendlich genau das Gegenteil von „vereinfachten Steuerstrukturen“ bedeutet, zeigt sich anhand simpler Beispiele:

Mangelnde Flexibilität: Ein Unternehmer verzieht beispielsweise auf die Insel Malta, um dort von den Vorteilen eines Non Dom steuerlich zu profitieren. Auf Grund der Remittance Base Besteuerung jedoch ergeben sich u.a. folgende Einschränkungen für ihn:

Möchte der Non Dom, um seine Geschäfte unmittelbar vor Ort führen zu können und zudem von niedrigen Körperschaftssteuern zu profitieren, seine Gesellschaft auch in Malta niederlassen, müsste er sämtliche Dividenden, sprich seinen persönlichen Gewinn aus der Unternehmung, der regulären Einkommenssteuer in Malta unterwerfen.

Einkommenssteuer: Bereits der Einsatz einer Auslandskreditkarte des Non Dom in Malta führt übrigens dazu, dass die im Inland verfügten Auslandseinkünfte letztendlich doch der bis zu 35%-igen Einkommenssteuer unterzogen werden.

Fazit: Abgesehen von der Tatsache, dass sich das buchhalterische Trennen dieser verschiedenen Einkunfts- und Verwendungsarten zu einem buchhalterischen Ungeheuer entwickeln kann, stellt sich insbesondere die Frage, wie ein in Malta ansässiger Non Dom seine laufenden Kosten, Lebenshaltungskosten, Investitionen und Anschaffungen in der Heimat bestreiten soll.

Steuerfrei jedenfalls nicht!

Um Nachteile aus Remittance Base Besteuerung zu kompensieren, wird insbesondere von Gründungsagenturen im Internet ein sogenanntes Holding Modell für Malta angeboten. Schauen wir uns diese „Lösung“ per Malta Holding abschließend noch gemeinsam an.

Das Malta Holding Modell

Um finanziell flexibel zu bleiben und nicht den Vorteil der Steuerfreiheit des Non Doms in Malta aufgeben zu müssen, gründet der Non Dom in Malta nicht nur eine Gesellschaft, sondern gleich mindestens zwei Gesellschaften – eine operative Gesellschaft und darüber hinaus eine Malta Holding.

Alleiniger Gesellschafter der operativen Malta Gesellschaft stellt folgend die Malta Holding. Die Malta Holding Gesellschaft wiederum gehört einer Gesellschaft oder auch einer Privatperson außerhalb von Malta.

Damit dieses Konstrukt auch in der Praxis Rechtsbestand behält, gibt es dabei einige Punkte zu beachten. Beispielsweise darf sich nicht der Verdacht erhärten, es könnte sich bei der operativen Malta Gesellschaft und auch bei der Malta Holding um eine rechtswidrige Zwischengesellschaft handeln. Diese liegt regelmäßig dann vor, wenn eine Gesellschaft keine Substanz besitzt (Briefkastengesellschaft ohne Mitarbeiter und Betriebsstätte) oder gar vom Ausland aus „geleitet“ wird.

Bei diesem Beispiel, welches sich in ähnlicher Weise auch für die Standorte UK, Irland & Co. in Publikationen finden lässt, drängt sich die Frage auf: „Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?“

Zypern ist, betrachten wir es objektiv, das Paradies für Unternehmer, Selbständige, Freelancer, E-Commerce, Offshore Unternehmer und viele mehr. Und mittels der 60-Tage-Regelung bleibt jedem in Zypern ansässigen Ausländer genügend Zeit, um an den Plätzen seiner Wahl viel Zeit zu verbringen. Flexibel und sicher.

Im Rahmen des OECD CRS und EU-FATCA werden entsprechende Daten von Banken ausschließlich in den jeweiligen Staat gemeldet, in dem der betreffende Kontoinhaber bzw. Beneficial Owner seinen steuerlichen Wohnsitz unterhält.

Unterhält der Inhaber eines Privat- oder auch Geschäftskontos seinen steuerlichen Wohnsitz in Zypern, so melden inländische und ausländische Banken die nach OECD CRS und EU-FATCA relevanten Daten lediglich nach Zypern.

Zypern wiederum besteuert seinerseits weder Zins- noch Anlageerträge, unabhängig deren Herkunft. Darüber hinaus sind u.a. auch Dividenden aus In- und Auslandfirmen im Rahmen des Non Dom Status für Ausländer in Zypern steuerfrei.

Ein steuerlicher Wohnsitz mit Non Dom Status in Zypern verschafft Ihnen höchste Diskretion und wahrhaft finanzielle Freiheit.

Ein Niedrigsteuerland wird im allgemeinen Außensteuerrecht durch eine deutlich niedrigere Einkommenssteuer definiert. Dies bedeutet, liegt die Einkommenssteuer erheblich unter dem des Herkunftslandes, gehen Finanzbehörden von einem Niedrigsteuerland aus. Der Einkommenssteuersatz in Zypern beträgt regulär bis zu 35%.

Regelungen, wie beispielsweise der „Halbeinkünftesteuersatz“, welcher Ausländern im Rahmen des Non Dom Status gewährt wird, stellen steuerrechtliche Ausnahmeregelungen dar, welche Zypern nicht zu einem „Niedrigsteuerland“ modifizieren.

  • Die in Zypern erhobene Körperschaftssteuer von 15% stellt eine Endbesteuerung dar. Zypern verzichtet in diesem Zusammenhang auf die vorgelagerte Besteuerung und „erspart“ damit den Gesellschaftern des Unternehmens komplizierte Steuererklärungen, Antragsstellungen und Wartezeit auf eventuell anteilig erfolgende Rückerstattung.
  • Als vollwertige europäische Gesellschaft mit VAT-Nummer und Betriebsstätte weltweit steuerlich anerkannt Geschäfte zu betreiben (die Limited entspricht hierbei per Definition einer deutschen GmbH oder auch spanischen Sociedad de responsabilidad limitada, kurz als „SL“ bezeichnet).
  • In Zypern existieren keine Gewerbesteuern.
  • Beteiligt sich die Zypern Gesellschaft an einem anderen Unternehmen, so sind die daraus resultierenden Dividendenbezüge steuerfrei!
  • Gewinne aus Aktienhandel und den meisten anderen Anlageformen sind ebenfalls in Zypern steuerfrei. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Zypern Kapitalerträge.
  • Verluste einer Zypern Gesellschaft können vorgetragen werden*.
  • Die Betriebsstätte einer Zypern Gesellschaft kann in der Regel auf die Privatwohnung oder das Privathaus eines der Gesellschafter angemeldet werden (Produktionsstätten ausgenommen). Insbesondere für den Zypern Non Dom ist diese Regelung enorm vorteilhaft, da hierdurch Mietkosten für eine gewerbliche Räumlichkeit entfallen.
  • Bankkonten können auf Wunsch auch außerhalb Zyperns geführt werden (Kapitalschutzklausel).
  • Die Vererbung von Gesellschaftsanteilen erfolgt in Zypern steuerfrei.

Diese und viele weitere Vorteile bietet Zypern. In Verbindung mit dem Non Dom Status eines oder auch mehrerer Gesellschafter, welche ihre Dividenden steuerfrei entnehmen können, stellt dies eine enorm geschätzte, werthaltige und langfristig angelegte Alternative zur Wohnsitznahme in Zypern dar.

*Verluste einer Zypern Gesellschaft können von 7 bis zu 10 Jahren vorgetragen werden (seit Januar 2026 verlängert, zuvor 5 Jahre).

Steuerfrei in Österreich – Erklärungsvideo
Gestaltung ohne Missbrauch
Möglichkeit der steuerfreien Gewinneinnahme für in Österreich lebende stille Gesellschafter (unter Einbezug des Progressionsvorbehaltes) durch das Anlegen einer zyprischen Organschaft

Diese Struktur basiert auf Artikel 7 Absatz 1 und 8 des DBAs zwischen Österreich und Zypern, welches am 20. November 1990 mit folgendem Inhalt im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde:

Artikel 7

  • (1) Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte aus. (…)
  • (8) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck „Gewinne" umfasst auch Gewinne eines Gesellschafters aus seiner Beteiligung an einer Personengesellschaft, einschließlich der Beteiligung an einer stillen Gesellschaft.

Gemäß Artikel 10 des Doppelsteuerabkommens handelt es sich bei einer Gewinnentnahme aus einer Limited Partnership, also einer zyprischen Personengesellschaft, um keine Dividendenausschüttung, sondern tatsächlich um eine Gewinnentnahme. In Artikel 7 Absatz 8 ist ausdrücklich geregelt, dass Steuerpflichtige ihre Gewinne nur in Zypern versteuern müssen. Für die Gewinne der Partnership kommt damit nur das zyprische Steuerecht zur Anwendung, mit seinen deutlich geringeren Steuersätzen. Tatsächlich werden in bestimmten Konstellationen einige Einkommensarten effektiv gar nicht besteuert.

Nach den Ausführungen des oben zitierten Doppelbesteuerungsabkommens, handelt es sich bei einer Gewinnentnahme aus einer Limited Partnership gemäß Artikel 10 tatsächlich um eine Gewinnentnahme und nicht um eine Dividendenausschüttung.

Die Entnahmen durch einen in Österreich Steuerpflichtigen sind gemäß Artikel 7 Absatz 8 ausdrücklich nur in Zypern zu versteuern.

Bei entsprechender Gestaltung ergibt sich daraus keine Pflicht zur Besteuerung der Einkünfte in Österreich und auch in Zypern bleiben diese Steuerfrei. Lediglich zur Ermittlung des Steuersatzes für das Gesamteinkommen in Österreich wird der Gewinn der Partnerschaft berücksichtigt (Progressionsvorbehalt).

Es ist zu beachten, dass der in Österreich ansässige Gesellschafter der zyprischen Personengesellschaft die Geschäftsführung nicht dominiert.

Voraussetzung zur Gründung einer der besagten Gesellschaften ist das Vorhandensein von zwei Partnern, wobei einen die uneingeschränkte Haftung treffen muss. Hierbei ist die Limited Partnership, die zyprische Gesellschaft, wesensgleich mit einer Kommanditgesellschaft. Hier haftet der Komplementär uneingeschränkt und der Kommanditist muss sich lediglich in Höhe seiner Kapitaleinlage verantworten.

Der unbeschränkt haftende „Komplementär“ ist bei der Limited Partnership hier die zyprische Limited-Gesellschaft. Sie übernimmt die volle Haftung und Geschäftsführung der Limited Partnership.

Dem Kommanditisten entspricht demnach der in Österreich Steuerpflichtige, weshalb dieser keinerlei Einfluss auf die Führung und Vertretung der Gesellschaft hat.

Um die Funktionsfähigkeit und Anerkennung im Ausland zu gewährleisten, benötigen die Gesellschaften eine ordentliche Betriebsstätte. Mit unserer Unterstützung wird eine entsprechende Betriebsstätte in Zypern (EU) aufgebaut.

Reglungen und Gesetze zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauches, betreffs Steuersenkung für Unternehmer in Österreich

In Österreich, ähnlich wie in den restlichen EU-Staaten, greifen die „CFC-Rules“, welche der Verhinderung des Gestaltungsmissbrauches und der Steuerflucht ins Ausland dienen.

Ziel hiervon ist, einer in ihren Grundzügen rechtswidrige Zwischenschaltung einer Auslandsgesellschaft, deren einziger Sinn die Umgehung der örtlichen Steuervorschriften darstellt, entgegenzuwirken.

Jetzt kostenlose Erstberatung für das Setup Ihrer Organschaftsstruktur vereinbaren!

Gestaltung ohne Missbrauch

Möglichkeit der steuerfreien Gewinnentnahme für in Österreich lebende Gesellschafter (unter Progressionsvorbehalt) durch das Anlegen einer zyprischen Organschaft

Diese Struktur basiert auf Artikel 7 Absatz 1 und 8 des DBAs zwischen Österreich und Zypern, welches am 20. November 1990 mit folgendem Inhalt im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde:

Artikel 7

  • (1) Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats dürfen nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, das Unternehmen übt seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebstätte aus. (…)
  • (8) Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck „Gewinne" umfasst auch Gewinne eines Gesellschafters aus seiner Beteiligung an einer Personengesellschaft, einschließlich der Beteiligung an einer stillen Gesellschaft.

Nach den Ausführungen des oben zitierten Doppelbesteuerungsabkommens, handelt es sich bei einer Gewinnentnahme aus einer Limited Partnership gemäß Artikel 10 tatsächlich um eine Gewinnentnahme und nicht um eine Dividendenausschüttung.

Die Entnahmen durch einen in Österreich Steuerpflichtigen sind gemäß Artikel 7 Absatz 1 und 8 ausdrücklich nur in Zypern zu versteuern. Schließlich handelt es sich nach der Definition dieser Vorschriften klar um Unternehmensgewinne, welche nur in dem Staat versteuert werden, in dem sich der Sitz und die Betriebsstätte der Gesellschaft befindet.

Da Zypern Dividendenzahlungen an Personengesellschaften deren Gesellschafter im Ausland ansässig sind nicht besteuert, ergibt sich, dass Dividendeneinkünfte der Limited Partnership weder in Zypern noch in Österreich zu versteuern sind. Zwar werden die Gewinne zur Ermittlung des korrekten Steuersatzes in Österreich dem Gesamteinkommen hinzugerechnet, sogenannter Progressionsvorbehalt, es fallen jedoch keine direkten Steuern auf die Dividenden an.

Voraussetzung zur Gründung der Personengesellschaft ist das Vorhandensein von zwei Partnern, wobei einen die uneingeschränkte Haftung treffen muss. Hier ist die Limited Partnership, die zyprische Gesellschaft, wesensgleich mit einer Kommanditgesellschaft. Es haftet der Komplementär uneingeschränkt und der Kommanditist muss sich lediglich in Höhe seiner Kapitaleinlage verantworten.

Der uneingeschränkt haftende Komplementär bei der Limited Partnership ist hier die zyprische Limited.

Die Limited hat, per Gesetz die Geschäftsführung inne und stellt damit den Geschäftsführer der Limited Partnership.

Dem Kommanditisten entspricht demnach der in Österreich Steuerpflichtige, weshalb dieser keinen direkten Einfluss auf die Führung und Vertretung der Gesellschaft hat.

Um die Funktionsfähigkeit der Gesellschaften zu gewährleisten bedarf es innerhalb Zyperns jeweils einer ordentlichen Betriebsstätte, von welcher die Geschäftstätigkeit ausgeübt werden. Die Einrichtung der Betriebsstätte erfolgt mit unserer Unterstützung durch den Direktor der Gesellschaften.

Die Zypern Limited, welche die Hauptgeschäftstätigkeit ausübt, wird zu 100% von der Limited Partnership gehalten. Die Gewinne der Zypern Limited unterliegen hierbei einer Körperschaftssteuer, welche lediglich in Höhe von max. 12,5 % anfällt.

An die Gesellschafter, also die zyprischen Limited Partnership, werden durch die operative Zypern Limited die Dividenden vollständig ausgeschüttet. Aufgrund der Organisationsstruktur der Gesellschaften, fallen hierauf keinerlei Steuern an.

Grund für die fehlende Besteuerung ist, dass diese in Zypern für die Gewinne der Personengesellschaft nicht abhängig von der Gesellschaft, sondern in Abhängigkeit von den Gesellschaftern erfolgt. Dieses System entspricht also demjenigen, der österreichischen und deutschen Kommanditgesellschaft.

Im Ergebnis werden die Dividenden über die Zuordnung zum Betriebsvermögen der Limited Partnership damit steuerfrei bis an den Gesellschafter weitergereicht.

Reglungen und Gesetze zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauches

In Österreich, ähnlich wie in den restlichen EU-Staaten existieren gesetzliche Regelungen welche der Verhinderung des Gestaltungsmissbrauches und der Steuerflucht ins Ausland dienen.

Ziel hiervon ist, einer in ihren Grundzügen rechtswidrigen Zwischenschaltung einer Auslandsgesellschaft, deren einziger Sinn die Umgehung der örtlichen Steuervorschriften darstellt, entgegenzuwirken.

Aufgrund der EU-Mitgliedschaft Österreichs und Zyperns greifen jedoch auch die europäischen Grundfreiheiten. Insbesondere die Niederlassungsfreiheit spielt bei dieser Struktur eine wichtige Rolle. Europarechtlich untermauert wird diese Gestaltung zudem durch die EU-Fusionsrichtlinie und durch die EU-Mutter-Tochter-Richtlinien.

Richtig umgesetzt bietet die Organschaft damit eine anerkannte und verlässliche Struktur, welche keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt.

Organschaftsmodell Österreich - Zypern (EU), so funktioniert es!

100% Eigentümer der Zypern Limited

Zypern Limited

An der Spitze unserer Pyramide steht die operative Zypern Gesellschaft…mehr >

An der Spitze unserer Pyramide steht die operative Zypern Gesellschaft. Sie tritt nach außen auf und verdient damit Geld.

Zypern Limited Partnership

Die natürliche Person (s.u. links) und die „kleine“ Zypern Limited…mehr >

Die natürliche Person (s.u. links) und die „kleine“ Zypern Limited (s.u. rechts) bilden gemeinsam die Zypern Limited Partnership (Personengesellschaft). Und während die „kleine“ Limited nun die volle Haftung und Geschäftsführung der Partnership trägt, stellt die natürliche Person das Kapital für die Zypern Limited Partnership.

Gewinne der Zypern Limited fließen steuerfrei in die Zypern Limited Partnership

Anteilsinhaber – “Kommanditist”
an der Zypern Limited Partnership

Wohnsitz Österreich

Bei der natürlichen Person handelt es sich, damit der Unterscheid zur juristischen Person…mehr >

Bei der natürlichen Person handelt es sich, damit der Unterscheid zur juristischen Person ganz deutlich wird, um den Menschen / Person selbst. Diese Person kann sowohl ein Staatsbürger der Bundesrepublik Österreich sein, als auch jede andere Person, welche ihren steuerlichen Wohnsitz innerhalb Österreichs unterhält.

Anteilseigner – unbeschränkt
haftender “Komplementär”

Zypern Firma gründen

Die Aufgabe der Zypern Limited im Organschaftsmodell ist es, den Part des vollhaftenden…mehr >

Die Aufgabe der Zypern Limited im Organschaftsmodell ist es, den Part des vollhaftenden Gesellschafters der Zypern Limited Partnership (Personengesellschaft) darzustellen und weitergehend die Geschäftsführung der Zypern Limited Partnership (Personengesellschaft) auszuführen. Diese Zypern Limited, deren Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist, trägt also die umfassende Haftung.

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