05 Die jährliche Steuervoranmeldung
Steuern der Zypern Limited und Steuervoranmeldung
JÄHRLICHE STEUERVORANMELDUNG
Die Finanzbehörde der Republik Zypern setzt die Höhe der Steuervorauszahlung Ihres Unternehmens für das jeweils beginnende Geschäftsjahr nicht selbst fest, sondern überlässt es Ihnen und Ihrem Unternehmen, selbst eine diesbezüglich realistische Steuereinschätzung abzugeben.
Ihre vorläufige Einschätzung des Jahresumsatzes Ihrer Gesellschaft, natürlich abzüglich aller in diesem Zeitraum angenommenen betrieblichen Aufwendungen, ergibt den kalkulierten Gewinn vor Abzug der Körperschaftssteuer in Höhe 12,5%.
Die Körperschaftsteuervorauszahlung erfolgt jeweils zum 31.07. und 31.12., also in zwei gleichen Raten.
Beispiel zur Berechnung
Geschätzter Umsatz für das laufende Jahr (01.01. bis 31.12.): | EUR 100.000 |
Geschätzte betriebliche Aufwendungen: | EUR -60.000 |
Gewinn vor Körperschaftsteuer: | EUR 40.000 |
Körperschaftsteuer 12,5% auf EUR 40.000: | EUR 5.000 |
1te Rate bis jeweils zum 31. Juli des Jahres (50%): | EUR 2.500 |
2te Rate bis jeweils zum 31. Dezember des Jahres (50%): | EUR 2.500 |
Wissenswertes
Sollten Sie im Verlauf des betreffenden Steuerjahres eine Anpassung Ihrer Einschätzung vornehmen wollen, so benötigen wir von Ihnen bis spätestens 10. Dezember des Jahres lediglich einen entsprechenden Hinweis per E-Mail.
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